Das Bürgertum

Bürger sind im Sinne der Ständeordnung Bewohner einer sie bergenden (schützenden) Stadt mit eigenem Reichsstadtrecht. Sie unterscheiden sich vom einfachen Einwohner durch besondere Bürgerrechte, das heißt Privilegien und Besitz.

In der Rechtsordnung einer Stadt ist ein Bürger ein vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft, der alle Rechte und Pflichten besitzt. Die übrigen Bewohner des Ortes nennt man Einwohner oder Beisassen. Unabdingbare Voraussetzung für die Bürgerschaft ist der Immobilienbesitz, genauer der Besitz eines grundsteuerpflichtigen Anwesens innerhalb der Gemeinde oder Stadt. Besitzer von kleinen Häusern, die auf den Grundstücken der Bürger errichtet sind, sind damit vom Bürgerrecht ausgeschlossen. Weitere Voraussetzungen sind die ehrliche (eheliche) Geburt aus einem ehrlichen Beruf (ausgenommen waren zb. Kinder von Totengräber und verurteilten Verbrechern), ein Mindestvermögen und die Tatsache, dass man zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht in Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist. Die Anzahl der Bürger ist somit im Vergleich zur Zahl der Einwohner vergleichsweise klein.

Der Titel Bürger ist kein Titel, den man erbte oder auf Lebenszeit erhielt. Vielmehr muss er bei einem Stadtrat beantragt werden. Die Aufnahme in die Bürgerschaft wird geprüft und dokumentiert, wobei natürlich eine entsprechende Gebühr, der Bürgermünz, fällig wird. Die Gebühr wird oft gestundet – eine Maßnahme um Neubürger anzuwerben.

Bei Wegfall der Voraussetzung, insbesondere dem Verkauf oder Übergabe des Hauses, verfällt das Bürgerrecht wieder und der Bürger kehrt auf den Status eines Einwohners zurück.

Mit der Aufnahme in die Bürgerschaft gehen verschiedene Pflichten einher, die die Beisassen/Einwohner nicht oder in geringerem Maß betreffen. Sie umfassen verschiedene Steuern, Wach- und Wehrdienst, Unterstützung von öffentlichen Bauarbeiten - entweder durch Arbeitskraft oder materielle Zunwendungen. Das Bürgerrecht umfasst neben der oft nach Einkommen abgestuften politischen Teilnahme und der Freiheit gegenüber Grundherren weitere Privilegien. So garantiert die Stadt den Rechtsschutz des Bürgers gegenüber äußeren Forderungen, beispielsweise gegenüber Gläubigern, kaufen Bürger aus der Gefangenschaft frei oder führen für ihre Bürger Fehden.

Die Beisassen

Sie stellen die meisten Bewohner einer Stadt. Es sind freie Gemeine, welche dauerhaft und mit einem festen Wohnsitz in einer Stadt leben. Voraussetzung dafür ist das er das Wohnrecht zugesprochen bekommt, seine Abgaben an die Stadt entrichtet und ein Grundstück/Haus im Stadtgebiet pachtet oder gar kauft. Sobald diese Pflicht nicht mehr erfüllt werden kann ihm das Wohnrecht entzogen werden, verliert seinen Status und muss die Stadt verlassen. War er zuvor ein Unfreier, begibt er sich wieder zurück in das Abhängigkeitsverhältnis seines alten Grundherren. Beisassen sind nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet. Das Wohnrecht und somit eine der Bedingungen kann einem Beisassen jederzeit entzogen werden.

Zieht ein unfreier Gemeiner in eine Stadt und erfüllt alle Voraussetzungen, erlischt das Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Grundherren und er ist frei. Dies ist ein üblicher, aber aufgrund von Pacht- und Kaufpreisen sehr schwerer Weg um sozial aufzusteigen.