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Elasura auf einem Blatt

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  • Alleiniger Herrscher des Reiches und Oberster Lehnsherr ist der Kaiser. Jedoch sind die Befugnisse und wichtige Eckpfeiler des Reiches in der Reichsordnung festgelegt. Die Krone, der Adel und alle anderen Einwohner des Reiches sind verpflichtet sich an die Reichsordnung zu halten und allein zum Wohle des Reiches zu handeln.
  • Nur der Kronrat, der sich aus den Oberhäuptern der acht größten und mächtigsten Adelshäusern, den Kronvasallen zusammensetzt, kann Änderungen der Reichsordnung (=Reformen) beschließen, und durchsetzen. Sollte ein Kaiser keinen legitimen Nachfolger haben (Thronvakanz), wählt der Kronrat innerhalb seiner Reihen einen neuen Herrscher.
  • Traditionell eingestellte Adelshäuser befinden sich im ständigen Konflikt mit den Bürgern und den Ministerialen. Er sieht in ihnen eine Gefahr für die eigene Machtbasis und das das Bürgertum die zukünftige Oberschicht bilden könnte. Manche Adelshäuser haben sich mit diesem Gedanken und den Bürgern arrangiert und agieren entsprechend liberaler.
  • Städte unterstehen in der Regel dem Adelshaus in dessen Lehen die Stadt liegt. Erhält eine Stadt jedoch das Reichsstadtrecht, darf sie sich selbst verwalten, ein Stadtgesetz aufsetzen und einen für die Stadt zuständigen Rechtsverwesers (Richter) wählen. Eine Reichsstadt untersteht nur dem Kaiser und keinem örtlichen Adel.
  • Die Beamten der drei Ministerialen werden nur durch freie, unfreie oder bürgerliche Einwohner des Reiches, also solche die nicht dem Adel angehören, besetzt. Eine Ausnahme bildet die Reichsgarde, welche den Ministerialen als Exekutive und Ordnungshüter dient – hier dürfen auch Mitglieder des Adels beitreten.
  • Das Reich unterhält kein stehendes Heer. Die Krone ist zusätzlich zu den Truppen des Hauses, auf den verpflichtenden Waffendienst der Adelshäuser, also auf deren Ritter und Haustruppen angewiesen. Es gibt jedoch eine Reihe an Soldheere , welche für jeden arbeiten der sie pünktlich und zuverlässig bezahlt.
  • Es gibt keine im ganzen Reich verbreitete Religion, jedoch versucht derzeit eine recht junge Glaubensgemeinschaft, die Brigonskirche, sich als eine solche zu etablieren. Dabei erhält sie Unterstützung von der Krone. Viele Adelshäuser sehen dieser Entwicklung mit großer Sorge entgegen, da eine etablierte Kirche ein weitere Machtblock wäre und besonders bei den Gemeinen und Bürgern enormen Einfluss hätte.
  • Jeder Bewohner des Reiches ist mit dem Erreichen des 15. Lebensjahres (Mündigkeit), geschäftsfähig und gegenüber der Krone verpflichtet, Steuern und Abgaben zu leisten. Zusätzliche Abgaben und Steuern die ein Lehnsherr von seinen Vasallen fordert, fallen nicht in die Zuständigkeit des Reiches und muss jedes Adelshaus selbst eintreiben und verwalten. Im Streitfall entscheidet ein Richtspruch der zuständigen Rechtsverweserei.Unfreie sind zusätzlich ihrem Lehnsherr gegenüber zum Frondienst verpflichtet.
  • Freies Eigentum (Allod), also das Recht auf uneingeschränkten Besitz ist möglich und besonders in den Reichsstädte verbreitet. Ein Allod kann vererbt und jederzeit verkauft werden. Gebäude, Bauwerke und bewegliche Güter gelten immer als uneingeschränkt nutzbarer Besitz einer Einzelperson. Gebäude können sich dabei auf einem Allod-Grund als auch Lehngut (nur nutzbarer Grund) befinden. Jedoch gilt ein Grund und ein sich darauf befindliches Bauwerk, als untrennbare Einheit. Die Kammer für Reichsgut und Handel kann eine Enteignung oder Überschreibung des Besitzes erwirken. Dies setzt jedoch einen Richtspruch durch die Rechtsverweserei voraus.
elasura/spiele/einblatt.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:56 von 127.0.0.1

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