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Der Adel

Der Adel ist eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär führt. Der Herrschaftsanspruch des Adels gründete sich unter anderem auf Leistung, Erziehung und Abstammung sowie unterstellte göttliche Absicht.

Die Struktur des Adelsstandes auf Elasura ist relativ einfach gehalten und basiert auf dem Lehnswesen. Um sein Land besser verwalten zu können, vergibt der Kaiser, der oberste Landesherr und Eigentümer aller Güter und Ländereien, Teile seines Reiches an den Adel. Die Adelsfamilien, welche eine Provinz direkt vom König erhalten, gelten als Kronvasallen. Im Jahr 279 n.R. wurde in der Reichsordnung festgelegt, in welche Ländereien sich Elasura unterteilt und welches Adelshaus über diese herrschen darf. Diese Adelshäuser gelten als die „Hohen Häuser“. Die Hohen Häuser herrschen über den Landadel, welchen sie mit ihrem Grund belehnt haben und er ihnen den Treueeid geschworen hat. Die Häuser des Landadels sind somit die Vasallen der Hohen Häuser und dementsprechend müssen Kriegsdienste erbracht und hohe Abgaben geleistet werden.

Obwohl die „Hohen Häuser“ und der Landadel vom Stand er gleichgestellt sind, unterscheiden sie sich stark. Der Landadel ist abhängig von den hohen Häusern, welche politisch viel einflussreicher und materiell besser ausgestattet sind. Es gibt jedoch auch einzelne Häuser des Landadels, welche sehr viel Einfluss besitzen. Der Stand ist zwar durch die Geburt vorbestimmt, doch auch Abstiege vom höheren Adel in den niederen Adel hat es gegeben.

Weitere Infos zum Lehnswesen und der Grundherrschaft → Lehnswesen und Grundherrschaft
Liste aller Adelshäuser des Reiches → Adelshäuser des Reiches

Struktur des Adels

Reichsadel - Die Hohen Häuser

Die Mitglieder des Reichsadels, deren Häuser die „Hohen Häuser“ genannt werden, leisten ihren Lehnseid direkt dem Kaiser, sind nur diesem unterstellt und müssen ihre Abgaben nur an die Krone leisten. Der Lehnsanspruch auf eine festgelegte Region ist für jedes Hohe Hauses im Detail in der Reichsordnung festgelegt und erlischt erst mit dem Ende der Erblinie eines Hauses. Die Erneuerung des Lehnseides im Erbfall ist somit ein rein formeller Akt. Selbiges gilt für einen Thronwechsel, wo die Treueschwüre gegenüber der Krone ebenfalls erneuert werden müssen. Sollte ein Kronlehen durch das Aussterben eines Hauses dennoch vakant werden, so entscheidet der Kaiser über die Neuvergabe des Kronlehen.

Adelshaus Region Wappen
Vakant West-Elasura
Vakant Südmark
Haus Falk Falk
Haus Feist Nordmark
Haus Lasar Ryborn
Haus Lefferd Stromlande
Haus Lorien Mittlande
Haus Plankern Reichsmark

Alle Grafen der Hohen Häuser sind im Kronrat vertreten und es kann auch nur ein Graf aus einem Hohen Haus einen Anspruch auf den Thron geltend machen. Abhängig davon welcher Art sein Anspruch und wie stark oder rechtmäßig er ist, braucht er entsprechend Rückhalt bei andere Hohen Häusern und vor allem beim Landadel. Meist führen gestellte Ansprüche zu einem Krieg und da zählt jedes einzelne Schwert.

Als Hohe Häuser werden die Familien des Elasurischen Hochadels bezeichnet. Die meisten Familien lassen sich bis in das Gründerzeitalter zurückdatieren. Derzeit zählen folgende noch existierenden Adelsfamilien zu den Hohen Häusern:

Landadel

Als Landadel werden jene Adelshäuser bezeichnet, deren Lehnsherren Kronvasallen, also vom Reichsadel sind. Diesen sind sie auch zur Treue und Waffendienst verpflichtet und müssen teils hohe Abgaben leisten. Die Häuser des Landadels verwalten ihr gesamtes Lehen selbst und können dieses auch an andere Adelshäuser, Ritter oder Freie verlehnen oder verpachten. Die mächtigsten Häuser des Landadels verfügen über Haustruppen mit ein paar Hundert Soldaten und kontrollieren größere Landstriche, während den kleinsten von ihnen gerade einmal ein paar Männer dienen und sie nicht mehr als verarmte Landbesitzer sind.

Niederadel

Ein Haus des Landadels kann das eigene Lehen weiter belehnen oder verpachten. Diese Grundherren und Vasallen sind Teil des elasurischen Niederadels, der stets eng mit einem andere Haus verbunden ist. Der jeweilige Lehnsherr fordert neben Abgaben und Frondienste auch absolute Treue und Waffenpflicht. Dafür kann das überlassen Land nach Gutdünken des Niederadels, im Einklang mit den elasurischen Gesetzen und Bräuchen, verwaltet werden. Üblicherweise handelt es sich bei den Häusern des Niederadels um jene die einem anderen Haus gut gedient haben und auch Hofämter bekleiden.

Die Erhebung in den Niederadel kann jedes Haus des Landadels vornehmen, jedoch muss die Krone dies natürlich absegnen. Titel, Besitz und Pflicht sind vererbbar.

Waffenadel (Ritter)

Ein Ritter ist in der Gesellschaft ein Mitglied einer Gruppe von Kriegern, die stark mit der feudalen Struktur verwoben sind. Ritter stehen in der Gesellschaftspyramide zwischen den Häusern und dem einfachen Volk. Im Gegensatz zum übrigen Adel, ist der Titel eines Ritters nicht erblich und Familienmitglieder sind nicht im Adelsstand. Jeder Ritter kann jemanden, ausgenommen eigene Verwandte, zu einem Ritter schlagen, aber die Erhebung muss durch ein Mitglied des höher gestellten Adels bestätigt und durch einen Rechtsverweser legitimiert werden.

Ritter folgen einem Verhaltens- und Ehrenkodex. Dieser Kodex besagt, dass Ritter die Schwachen und Unschuldigen verteidigen, Frauen und Kinder beschützen, fair und ehrenhaft kämpfen und wem auch immer sie die Treue schwören, gehorchen müssen. Es ist individuell abhängig, wie streng sich ein Ritter an diesen Kodex hält. Viele Ritter sehen in dem Titel eher einen Prestigegewinn. Die wichtigste Fähigkeit eines Ritters ist es, geschickt mit Waffen umgehen zu können. Es wird von einem Ritter erwartet, dass er immer kampfbereit ist. Sie kämpfen traditionellerweise als schwer gepanzerte Reiter, die Schwert und Schild ausgestattet sind. Einige Ritter bevorzugen Äxte, Speere oder Kriegshämmer. Ritter verzieren ihren Schild und ihren Umhang mit ihrem Siegel, meist Symbole die ihre Tugend oder Gesinnung zeigen. Da sie nicht dem Adel angehören, dürfen und können sie kein Familienwappen tragen. Es gibt kein offizielles Gesetz, dass Frauen verbietet, Ritter zu werden. Es kommt einfach nur selten vor.

Fahrende Ritter

Fahrende sind oft jene Ritter deren Häuser, denen sie verpflichtet waren, es nicht mehr gibt oder solche die von ihrem Lehnsherren verstoßen wurden. Manchmal gibt es auch Ritter, welche sich einvernehmlich von ihrem Herren trennen und sich auf Reisen begeben. Sie gehören keinem Haus an, besitzen oft nur das was sie mit sich führen, haben selten einen Knappen bei sich und ziehen auf der Suche nach Aufgaben durch das Land. Oft nehmen sie an Turnieren teil oder führen kleine Aufträge für Adelige durch. Das wenige Geld, das sie verdienen, investieren sie in ihre Ausrüstung und Pferde.

Reichsritter

Reichsritter sind Ritter, die einem bestimmten Haus die Treue geschworen haben. Manchmal ist dieses Verhältnis von Dauer, meist dann wenn der Graf sie selbst in die Ritterschaft erhoben hat oder der Ritter mit Landbesitz, üblicherweise ein Rittergut, an ein Haus gebunden wird. Der Treueschwur kann aber auch befristet sein und der Ritter wird nach erledigter Arbeit von seinen Pflichten entbunden

Ein prominentes Beispiel für Reichsritter, ist die Führungsriege der Reichsgarde. Diese gilt als Sprungbrett für eine Karriere am Hof und wird immer wieder neu besetzt. Die Ritter leisten für eine bestimmte, vertraglich vereinbarte Dauer und festgelegten Konditionen einen Treuschwur. Ihre Treue schwören sie, anders als die Throngreifen, nicht dem Amt des Kaisers, sondern seinem ganzen Haus.

Laufbahn eines Ritters

Die meisten Ritter durchlaufen drei Stufen, um den Rang zu erhalten. Sie beginnen als Pagen, junge Burschen, die niedere Arbeiten für ihre Lehnsherrn durchführen. Von Pagen wird nicht erwartet in Schlachten zu kämpfen, aber einige tun es trotzdem. Als Gegenleistung bekommen sie Reitstunden und Waffen. Wenn sie die Pubertät erreichen, werden Pagen zu Knappen. Sie erhalten verstärktes Training und ihnen wird das gesamte Benehmen und die Pflichten des Ritterstandes beigebracht. Von Knappen erwartet man, dass sie an Schlachten teilnehmen und sich zu jeder Zeit wie Ritter zu verhalten, auch wenn sie den Stand noch nicht erreicht haben. Nachdem sie sich bewiesen haben, werden sie zum Ritter erhoben. Jeder Ritter kann einen anderen zum Ritter machen, aber die Erhebung muss durch einen Rechtsverweser legitimiert werden. Es gibt auch selten Fälle, wo der Werdegang übersprungen wird und Adelige besonders verdiente Soldaten in den Ritterstand erheben. Meist verbleibt der Ritter dann im Dienst seines Herren und wird im Laufe seines Lebens vielleicht einmal mit Land belohnt, erhält ein hohes Hofamt oder er wird sogar in den höheren Adelsstand erhoben und gründet so sein eigenes Haus. Es gibt auch Ritter, welche sich einvernehmlich von ihrem Herren lossagen auf Reisen begeben um Ruhm, Ehre und Abenteuer suchen.

Das Erbrecht des Adels

Die Festlegung der Erbfolge obliegt jedoch dem jeweiligen Oberhaupt eines Hauses , aber das übliche und meist angewandte Erbrecht in Adelskreisen folgt in der Regel dem Erstgeburtsrecht, wodurch dem designierten Erbe alle Ländereien und Besitztümer der Eltern zufallen, unter Ausschluss der jüngeren Geschwister. Der Erbe der Linie wird durch das Geburtsrecht bestimmt, wonach der ältere Bruder Vorrang vor einem jüngeren Bruder hat. Viele Erben versuchen jedoch für ihre jüngeren Geschwister zu sorgen, indem sie ihnen Mittel oder geringe Besitztümer zu teilen, um in ihrem Namen zu herrschen. Allerdings ist dieses Vorgehen keinesfalls festgeschrieben und obliegt dem Erben. Eine weitere wichtige Regelung, die durch das Erstgeburtsrecht vorherrscht, ist die Tatsache, dass die Nachkommen eines Grafen in der Erbfolge vor seinen jüngeren Geschwistern stehen. Der jüngere Bruder eines Lords würde nur dann erben, wenn die Linie des älteren Bruders erlischt, ohne einen lebenden, legitimen Nachkommen. Formell bedeutet das, wenn ein Graf stirbt, kommt sogar die Tochter in der Erbfolge vor seinem Bruder. Faktisch gesehen, wird dieser Anspruch jedoch häufig angefochten.

Titel und Anrede

Adelsprädikat Anrede Direkte Erbe Anmerkung
männlich weiblich männlich weiblich
Kaiser Kaiserin (Kaiserliche) Majestät Erzherzog Erzherzogin alle nachgereihten Erberechtigten tragend en Titel „Herzog“ bzw. „Herzogin“
Graf Gräfin Euer Gnaden Erbgraf Erbgräfin Allgemeiner Titel für den Reichs- und Landadel. Alle Mitglieder eines Hauses sind berichtigt den Titel zu führen.
Freiherr Freifrau Euer Gnaden Freijunker Freiin Titel für den Niederadel. Alle Mitglieder eines Hauses sind berichtigt den Titel zu führen.
Edler Edle Herr / Herrin - - Waffenadel (Ritter). Nur die in den Adelsstand erhobene Person ist adelig, nicht die übrige Familie, und zum Führen eines Titels berechtigt.

Einfache Titel

Üblicherweise werden Mitglieder des Adels mit dem einfachen Titel angesprochen. Dieser besteht nur aus dem Adelsprädikat, dem Vornamen und den Namen des Hauses. Er gilt für alle Familienmitglieder eines Hauses, lediglich das Adelsprädikat kann sich je nachdem ob in der Erbfolge oder nicht, unterscheiden.

Beispiele

  • Landadel
    Graf Osric Jeffson
    (Adelsprädikat) (Vorname) (Hausname)
  • Niederadel
    Freiherr Jann Veer
    (Adelsprädikat) (Vorname) (Hausname)

Formelle Titel

Neben dem einfachen Titel, gibt es für den Reichs- und Landadel auch den formellen Titel, welcher auch den Besitz zw. das Lehen anzeigt. Dieser Titel findet nur bei offiziellen Veranstaltungen und auf Schriftstücken seine Anwendung. Er gilt für alle Familienmitglieder eines Hauses, lediglich das Adelsprädikat kann sich je nachdem ob in der Erbfolge oder nicht, unterscheiden.

Bei Kronvasallen (Reichsadel) wird das Kronlehen, während beim Landadel das Stammlehen genannt wird. Sollte das Kron- oder Stammlehen gleichlautend mit dem Namen des Hauses sein, wird der weggelassen (siehe Beispiel). Mitglieder des Nieder- und Waffenadels haben keinen formellen Titel und es wird stets der einfache Titel genutzt.

Im Fall des Kaisers und seiner Frau wird anstatt eines Lehen, der Zusatz „von Elasura“ verwendet.

Beispiele

  • Kaiser
    Kaiser Teorim Lorien von Elasura
    (Adelsprädikat) (Vorname) (Hausname) von Elasura
  • Kronvasalle (Reichsadel)
    Graf Endrik Plankern von der Reichsmark
    (Adelsprädikat) (Vorname) (Hausname) von (Kronlehen)
  • Haus und Lehen gleichlautend
    Gräfin Cristin von Dorndal-Eschen
    (Adelsprädikat) (Vorname) von (Kronlehen
  • Niederadel
    „Graf Winand Hart von Iskren“
    (Adelsprädikat) (Vorname) (Hausname) von (Stammlehen)
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