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Gastrecht

Das Gastrecht ist die befristete und widerrufliche Berechtigung, als Besucher in einer anderen als seiner eigenen Umgebung, besonders in einem Personenkreis, zu dem er nicht fest gehört, zu bestimmten Zwecken vorübergehend anwesend zu sein und die Gastfreundschaft anderer in Anspruch zu nehmen. Das Gastrecht beruht auf Freiwilligkeit und begründet keine klagbaren Ansprüche.

Das Gastrecht tritt dann in Kraft, wenn eine fremde Person, ungeachtet ihres Standes, die Speisen und Getränke des Gastgebers unter dessen Dach zu sich nimmt. Um das Gastrecht zu besiegeln, wird traditionell zuvor Brot und Salz vom Gastgeber persönlich an die Gäste gereicht.

Wenn das Recht in Kraft getreten ist, darf weder der Gast dem Gastgeber, noch umgekehrt, für die Dauer des Besuchs etwas antun. Das Gastrecht ist eine heilige Tradition, die im gesamten Reich respektiert und geachtet wird. Ein Bruch des Gastrechtes gilt als schweres Verbrechen (ebenso wie Sippenmord und Landesverrat). Derjenige, der das Gastrecht verletzt, zieht den Zorn des Reiches auf sich und gilt als verflucht.

elasura/spielwelt/gastrecht.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:56 von 127.0.0.1

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