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Handelsgesetze

Es gibt eine Reihe von Handelsgesetzen die entweder direkt in der Reichsordnung festgelegt sind oder von der Kammer in Absprache mit dem Reichskanzler und dem Kaiser erlassen werden. Die Kammer darf die Einhaltung der Gesetze kontrollieren (Handelaufsicht), mögliche Verfehlungen müssen jedoch von der Rechtsverweserei geprüft und bestraft werden. Diese verlässt sich meistens natürlich auf die Expertenmeinung der Kammer.

Handelsfreiheit für Handelshäuser

Handelshäuser dürfen, durch jedes Gebiet transportieren, dürfen dabei nicht behindert werden und es ist ihnen gestattet mit jedem Adelshaus oder einer jeden Reichsstadt Handel zu treiben.

Zollfreiheit auf Flüssen

Flüsse zählen zum Reichsgut und daher sind sie von jedermann frei befahrbar. Der Warentransport über einen Fluss muss, sofern der Fluss befahrbar ist, ist zollfrei. Ein Fluss darf auch befahren werden, wenn ein Adelshaus die Grenzen für den Eigentümer oder Transporteur einer Ware eigentlich geschlossen hält.

Achtung: Das Gesetz besagt, dass dies nur gilt wenn Einfluss befahrbar ist. Daher ist es oft üblich, dass Flüsse durch Sperren unbefahrbar gemacht werden. Dies ist auch nicht verboten!

Waffenproduktion

Der Handel mit Waffen und Rüstungen ist frei und nicht reglementiert. Anders sieht es bei der Produktion von Waffen und Rüstungen - dies erfordert eine Sondergenehmigung der Kammer. Das Reich will so die Kontrolle darüber haben, wie viele Waffen im Umlauf sind, welcher Art und wer diese produziert. Gleiches gilt für den Import von Waffen.

elasura/spielwelt/handelsgesetze.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:56 von 127.0.0.1

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