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Das Heerwesen

Unter Heerwesen versteht man den Gesamtkomplex der bewaffneten Macht. Zum Militärwesen gehören alle Themen in Bezug auf die bewaffneten Verbände und Soldaten selbst, die rechtlichen und alles was sich auf das Kriegshandwerks bezieht.

Der Oberbefehl über alle Truppen des Reiches liegt beim obersten Lehnsherren, der Krone. Traditionell lässt die Krone ihre Vasallen jedoch das Kommando über die ihnen direkt unterstellten Lehnstruppen und auch der bezahlten Haustruppen und Söldner. Die Krone oder der Kronrat mischen sich in kriegerische Auseinandersetzungen zwischen den Adelshäusern nur ein, wenn kein gerechter Kriegsgrund gegeben oder die Ordnung des Reiches in Gefahr ist. Wenn es zu einem Krieg kommt, den nicht die Adligen untereinander oder gegen ein anderes Reich führen, sondern das gesamte Reich davon betroffen ist, oder aber wenn innerhalb des Reiches ein Adliger vom Kronrat oder der Krone selbst zum Interventionsobjekt erklärt wird, kann es sein, dass alle Banner zu einem Reichsheer gesammelt werden. Im Falle, dass ein Reichsheer aufstellt wird, stellen dieses alle Häuser, unter der Führung von einem von ihnen (meist dem mächtigsten oder dem politisch in der Sache federführenden). Wenn der Kaiser Krieg führt, kann er theoretisch alle Häuser und ihre Lehnsketten weiterführend alle Adligen des Reichs zur Heerfahrt rufen und es bildet sich ebenfalls ein Reichsheer. Die Reichsheerpflicht zu missachten, gleich ob bei einer Intervention oder wenn der Kaiser zu den Waffen ruft, gilt als Landesverrat.

Die gesamte militärische Kraft gliedert sich in verschiedene Truppenkörper, welche sich sowohl in Stärke und Ausbildung als auch rechtlich unterscheiden:

Aufgebot Beschreibung
Lehnsbann Aufgebot der gemeinen Bevölkerung. Diese müssen im Falle eines gerechten Krieges oder bei Verteidigung zu den Waffen greifen.
Lanzen Aufgebot der Mitglieder eines Adelshauses und der Ritter, welche einem bestimmten Adelshaus dauerhaft verpflichtet sind (Reichsritter) oder kurzzeitig angeworben wurden (Fahrende Ritter).
Haustruppen Bezahlte, gut ausgebildete und ausgerüstete Soldaten eines Adelshauses, eines Unternehmens, Einzelperson oder einer Organisation. Es besteht Reichsheerpflicht, aber die Loyalität gilt steht der zahlenden Herrschaft.
Stadtwachen Bezahlte, gut ausgebildete und ausgerüstete Soldaten die für die Sicherheit und den Schutz der Städte sorgen. Sie sind von der Reichsheerpflicht ausgenommen.
Bürgerwehr Das Aufgebot der Bürger einer Stadt, welche zum Wehrdienst verpflichtet sind. Sie greifen gesammelt nur im Falle eines Angriffes gegen die Stadt zu den Waffen. Eine Stadt kann aber ein symbolisches Aufgebot von freiwilligen Bürgern in einen Krieg entsenden
Soldheere Bezahlte, gut ausgebildete und ausgerüstete Soldaten die als Heer zeitlich begrenzt angeworben werden können. Je nach Vertrag kann dieser auch enden, wenn das Reichsheer zusammengerufen wird.

Es gibt auch weitere Aufgebote, welche jedoch von der Reichsheerpflicht ausgenommen sind, da sie ganz eigene Aufgaben im Reich haben. Dennoch gelten sie als militärische Truppen.

Aufgebot Beschreibung
Reichsgarde Bezahlte, gut ausgebildete und ausgerüstete Soldaten die den Ministerialen unterstellt sind.
Throngreifen Mittlerweile aufgelöst! Bezahlte, gut ausgebildete und ausgerüstete Soldaten die dem Schutz des Kaisers und seiner Familie verpflichtet waren.

Waffengattungen

Einfache Volk
Art Beschreibung
Kämpfer des Lehnsbanns nicht wirklich gerüstet und lediglich mit rudimentären Waffen (Mistgabel, Keule,…) ausgerüstet. Sie zählen zum Aufgebot eines Lehnsbanns eines Adelshauses. 20% des Lehnsbanns werden als Schützen eingesetzt. Dazu verwenden sie Steine, einfache Bögen und im Prinzip alles was halbwegs weit fliegt und weh tut.
Bürgerwehr sie sind die Bewohner einer Stadt, welche im Bürgerstand und dadurch zum Waffendienst verpflichtet sind. Waffen und Rüstung erhalten sie von der Stadt und dadurch sind sie wesentlich als Gemeine die unter Waffen stehen, aber erreichen noch lange nicht das Niveau von Berufssoldaten.
Berufssoldaten
Art Beschreibung
Leichtes Fußvolk ist meist leicht gerüstet und kämpft üblicherweise mit Einhandwaffen und Schilden. Oft auch werden sie auch als Pikeniere eingesetzt Dabei setzt sie auf Beweglichkeit und Schnelligkeit. Üblicherweise werden leichte Infanterieeinheiten als Plänkler oder Flankierer eingesetzt, um die Ordnung des Gegners zu stören und ihn zu verwirren.
Leichtes Fußvolk (Piken) Beschreibung wie oben, jedoch mit dem Unterschied, dass sie anstatt des Schildes ein Pike mit sich führen und daher besonders effektiv gegen die Kavallerie sind. Im Kampf Mann gegen Mann sind sie jedoch oft unterlegen. Vor jeder Schlacht kann der Heerführer beschließen, dass eine freie Anzahl von Soldaten des Leichten Fußvolkes mit einer Pike, welche meist erst vor der Schlacht hergestellt wird, ausgestattet werden.
Schweres Fußvolk ist im Kampf gegen geschlossene Einheiten geschult. Dadurch beherrscht sie unterschiedliche Taktiken des Formationskampfes. Üblicherweise trägt schwere Infanterie Harnische und Helme, aber auch Dreiviertelrüstungen sind nicht selten.
Leichte Reiterei ist schwach gepanzert und meist mit Säbel oder Rabenschnabel und Schild bewaffnet. Sie wird üblicherweise als Plänkler oder Vorauskommando eingesetzt
Schwere Reiterei oder auch Schlachtreiter, ist meist in Voll- oder Dreiviertelrüstung gekleidet und trägt neben einer Lanze meist Anderthalbhänder, Säbel oder Reiterhammer
Schützen wenn überhaupt, nur leicht gerüstet und verwenden Bögen. Sie feuern ihre Waffen meist aus defensiven Positionen (wie etwa hinter der schweren Infanterie) heraus ab.
Lanze Dies sind die einem Lehnsherren verpflichteten Ritter. Sie zählen zur schweren Reiterei, sind sehr viel effektiver als alle anderen Waffengattungen und können auch abgesessen kämpfen. Sie sind meist in Vollrüstung gekleidet und nutzen neben einer Lanze meist Anderthalbhänder.
Belagerungswaffen meist sind es Geschütze (Triboke) die über eine große Distanz erheblichen Schaden anrichten können. Sie kommen hauptsächlich in Belagerungsschlachten zum Einsatz und können innerhalb weniger Tage gebaut werden, da sie hauptsächlich aus Holz bestehen.

Der Gerechte Krieg

Der Gerechte Krieg ist die, der zufolge ein Angriffskrieg oder bewaffneter Konflikt dann und nur dann ethisch und rechtlich legitim ist, wenn er bestimmten Anforderungen genügt: Das Recht zum Krieg ist danach einer rechtmäßigen Autorität vorbehalten, die den Krieg aus einem gerechten Grund und mit richtigen Absichten und Zielen führen muss.

Besonders wichtig ist der gerechte Kriegsgrund für das zusammenrufen des Lehnsbannes, denn nur dich einen aufrichtigen Kriegsgrund besteht die Wehrpflicht der freien Bevölkerung eines Lehnsherren.

Die Kriterien für einen gerechten Krieg sind:

  • Er muss dem Frieden dienen und diesen wiederherstellen.
  • Er darf sich nur gegen begangenes, dem Feind vorwerfbares Unrecht richten, das wegen des feindlichen Verhaltens fortbesteht.
  • Eine legitime Autorität muss den Krieg anordnen. Dabei muss die Autorität die Ordnung wahren, d. h. die gegebenen Strukturen des Befehlens und Gehorchens.
  • Der Soldat muss ihn als Dienst am Frieden einsehen und ausführen können.

Der Kriegsgrund muss stets bekanntgegeben und durch die Krone bestätigt werden, wobei eine Nichteinmischung auch als Bestätigung gilt. die Kriegsparteien haben stets die Möglichkeit den Kronrat und in Folge die zu einer Entscheidung zu zwingen, wenn sie zuvor Beschwerde gegen den Krieg bei der Obersten Rechtsverweserei einreichen und diese den Krieg für ungerecht hält.

Im Falle eines gerechten Krieges, steht ein Großteil der Bevölkerung immer hinter der Kriegstreibenden Partei und sie werden ihrer Wehrpflicht nachkommen und sich dem Aufgebot des Lehnsbanns anschließen. Wird ein Krieg jedoch vom Kronrat, der Krone und Rechtsverweserei als ungerecht angesehen, dann besteht keine Wehrpflicht bzw. erlischt die Verpflichtung für jemanden in den Krieg zu ziehen. In diesem Fall kann es auch zu einer Reichsintervention kommen.

Natürlich ist die Lehre vom gerechten Krieg sehr theoretisch, denn durch Bestechung, Abhängigkeiten und künstlich erzeugten Kriegsgründen kann und wurde oftmals ein Krieg schnell zu einem gerechten Krieg.

Verteidigung gegen einen Feind

Im Verteidigungsfall, also wenn ein Feind in eine Grundherrschaft eindringt und den dortigen Frieden bedroht, gilt die Lehre vom gerechten Krieg natürlich nicht. Sämtliche wehrfähigen Lehnsmänner, auch die Unfreien, manchmal auch die Bürger und Beisassen einer in der Grundherrschaft befindlichen Reichsstädte, schließen sich dem Lehnsherren, sofern sie diesen respektieren und akzeptieren, an und verteidigen den Besitz.

Lehnsbann

Der Lehnsbann ist ein bewaffnetes Aufgebot für den Kriegsfall und ist im Prinzip das was man unter einem Heer versteht, da alle Truppen, auch die Haustruppen eines Adeligen und angeheuerte Söldner ein Teil des Lehnsbannes sind.

Der Kaiser oder die Adelshäuser können ihre Vasallen, Lehnsmänner, Stadtaufgebote der Bürger und Freien zu der Teilnahme am Lehnsbann zwingen, wenn sie in der Lage sind, überzeugend darzustellen, dass es sich um einen „gerechten“ Krieg handle. Bei einem „ungerechten“ Krieg waren die Gefolgsleute weder zum finanziellen noch militärischen Beistand verpflichtet. Einberufen können alle körperlich unversehrten im Alter von 15 bis 50 Jahren werden. aber es besteht die Möglichkeit sich durch Geldzahlung vom Kriegsdienst freizukaufen . Der Lehnsbann ist jedoch zeitlich auf 60 Tage begrenzt, spätestens dann dürfen die Teilnehmer zurückkehren. Die nicht wehrfähige Bevölkerung wird zu Unterstützungsleistungen an die ausziehenden Vasallen herangezogen und hat Wagen, Zugvieh und Lebensmittel zu leisten. Anders sieht es im Verteidigungsfall aus, denn da müssen alle, auch die Unfreien und nicht Wehrfähigen zu Waffen greifen und ihr Land verteidigen.

Die Freien, welche den Großteil der Schützen und Fußtruppen stellen, sind für ihre Ausrüstung selbst verantwortlich. Meist sind sie aufgrund von Geldnot schlecht gerüstet und bewaffnet. Viele freie Bauern begeben sich deshalb wieder in ein Abhängigkeitsverhältnis zu einem Grundherren, verlieren dadurch einen Teil ihrer Rechtsfähigkeit, sind aber nicht mehr waffenpflichtig und können in der Hauptkriegszeit, also im Sommer und Frühherbst, ihrer Landarbeit nachgehen

Wird der Lehnsbann zusammengerufen, begibt sich jeder Vasall mit seinem Gefolge von Rittern, Haustruppen, Bogenschützen und Fußsoldaten zum vereinbarten Treffpunkt. Dort angelangt, sammeln sich die Truppen entsprechend ihrer Funktion im Gefecht und es tritt eine strenge Disziplin ein. Die Gruppen werden weiter unterteilt und erhalten wiederum eigene Aufgaben oder dienen als Reserve. Die Ritter marschierte gemeinsam, genau wie es die Bogenschützen und Fußsoldaten tun. Spezialeinheiten, wie zum Beispiel Belagerungsingenieure und die für die Belagerungsartillerie verantwortlichen Soldaten, setzen sich üblicherweise aus Berufssoldaten zusammen, die speziell für einen Feldzug angeheuert werden.

Den Oberbefehl über den Lehnsbann hat der Lehnsherr, der das Aufgebot zusammengerufen hat oder ein von ihn ernannter Heerführer. Die Einteilung des Heeres, die Bestimmung der Kommandostruktur und das ausarbeiten der Strategie und Kampftaktik obliegt diesem Oberbefehlshaber.

Haustruppen

Alle Adelshäuser besitzen je nach Größe und Vermögen eine private, stehende Armee - die sogn. Haustruppen. Dabei handelt es sich um gut bezahlte und ausgebildete Berufssoldaten die ihrem Haus loyal zur Seite stehen. Die Haustruppen dienen als persönliche Wache für das Adelshaus und ziehen für dieses auch in den Krieg. Sie leben im Stammsitz und Burgen des Hauses oder in eigenen Kasernen.

Es gibt einige Einheiten der einem Adelshaus oder Organisation verpflichteten Haustruppen, welche aufgrund ihrer bisherigen Verdienste besonders prestigeträchtig und auch entsprechend schlagkräftig sind.

Besondere Einheiten
Asgarn Schläger
Brigonswache
Falker Seesoldaten
Galabrische Reiterei
Greifenmarker Grenzreiter
Grünfelder Lanzen
Hochlaender
Ingelsheimer Seebanner
Odheimer Schützen
Rote Banner
Schelfener Infanterie
Schwere Reiterei zu Weser
Witwenstecher

Stadtwache

Die Stadtwache ist den Haustruppen eines Adelshauses sehr ähnlich. Sie sind jedoch keiner Familie verpflichtet sondern stehen im Dienstverhältnis mit einer Stadt. Es sind gut bezahlte und ausgebildete Berufssoldaten die loyal in einer Stadt ihren Dienst verrichten. Nach der vereinbarten Dienstzeit, werden sie oft in den Stand des Bürgertums übernommen. Die Stadtwache leistet keinen Kriegsdienst und dient nur der Stadt und ist für ihren Schutz verantwortlich.

Bürgerwehr

Mit der Erhebung in den Bürgerstand, ist man der Stadt gegenüber zum Wehrdienst verpflichtet. Im Falle eines Angriffes verteidigen die Bürger die Stadt. Diese sind effektiver als der gewöhnliche Lehnsbann, da regelmäßig Übungen abgehalten und durch die wirtschaftliche Besserstellung der Bürger auch bessere Waffen benutzt werden können. Eine Stadt kann auch ein Aufgebot an freiwilligen Bürgern in einen Krieg schicken. Dies ist meist ein symbolischer Akt.

Beisassen, welche im Verteidigungsfall natürlich auch zu den Waffen greifen, entsprechen dem herkömmlichen Lehnsbann.

Ritter / Lanzen

Im ganzen Reich sind die Ritter die Hauptstütze der Armeen. Die berittenen Krieger, welche man auch Lanzen nennt, werden ihr Leben lang für den Kampf ausgebildet und beziehen ihre Führungsposition und Vorbildwirkung vor dem Volk aus ihrer Wehrhaftigkeit.

Söldner

Aufgrund der stetigen Entwicklung der Kriegstechnik und immer ausgeklügelteren Taktiken, ist es im Kriegsfall notwendig auf spezialisierte Personen oder ganze Heere zurückzugreifen um den Lehnsbann zu unterstützen. Diese Söldner lassen sich natürlich ihre Dienste sehr gut bezahlen. So gut, dass schon so manch Adelshaus an den nicht mehr aufzubringenden Kosten zugrunde ging.

Söldnerheere besitzen sogar eigenes Land und Burgen, das sie als Sold erhalten haben. Diese Heere bestehen aus gut trainierten und eingespielten Berufssoldaten.Söldnerheere sind straff durchorganisiert und haben eine klare Hierarchie.

Bekannte Söldnerheere
Blutstürmer
Die Wengener
Gelbröcke
Hehler Harpunen
Herpertshaufen
Kreutzergarde
Mauthner Seesöldner
Schlachtplatte
Schwarze Bund

Reichsgarde

Die Reichsgarde ist eine militärische Einheit an Berufssoldaten. Einerseits ist die Reichsgarde der Ministerialen als Exekutive unterstellt und außerdem für Einsätze und Aufgaben gedacht, für welche die Fähigkeiten und Möglichkeiten einfacher Soldaten. Die Ausbildung ist sehr hart und umfangreich. Reichsweit sind es ca. 4.500 Mann, die sowohl als Schwere Reiterei als auch Schweres Fußvolk einsetzbar sind, die sich im Dienst der Reichsgarde befinden. Im Kriegsfall können sie auch zum Kriegsdienst herangezogen werden.

Mehr zu diesem Thema kann man hier finden → Reichsgarde

Throngreifen

Die Throngreifen sind eine spezielle Einheit, welche dem Schutz der Krone und Wahrung der Reichsordnung verpflichtet sind. Nach der Ermordung von Kaiser Dyderich Greyen wurden sie aufgelöst und über die Mitglieder die Reichsacht verhängt, da sie der Mittäterschaft bei der Ermordung des Kaisers beschuldigt werden.

Mehr zu diesem Thema kann man hier finden → Throngreifen

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