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Die Krone

Kaiser ist der Titel für den Herrscher des Reiches. Er gilt als oberster Landesherr und Eigentümer aller Güter und Ländereien des Reiches und ist höchster Souverän des Landes: Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Üblicherweise geht er durch Tod oder Abdankung an einen Erben über, doch gab es auch Kaiser und früher Könige, welche ihre Krone durch Krieg erlangten. Die Gemahlin des Kaisers, wird als Kaiserin bezeichnet. Die direkten Erben tragen den Titel Herzog bzw. Herzogin. Der Kaiser von Elasura regiert uneingeschränkt und alleinig das Reich. Es steht ihm jedoch frei Aufgaben an Gefolgsleute oder den Kronrat zu übertragen. Der formelle Amtsantritt eines Kaisers erfolgt im Rahmen einer feierlichen Krönung.

Im Zuge der Ernennung, verzichtet der neue Kaiser auf seine persönlichen Ansprüche auf Titel und Lehen seiner Familie und übergibt diese an ein anderes Familienmitglied.

Das Amt des Königs wurde durch Rohin Thoeryn begründet, welcher die Menschen Elasuras einte und eine einzige Monarchie errichtete. Kurz vor seinem Tod (13 n.R.) wurde festgelegt, dass nur ein Mitglied eines Hohen Hauses zum König gekrönt werden kann. Die anderen Oberhäupter der Hohen Häuser versammeln sich während einer Regentschaft eines Hauses im Kronrat. Lediglich zwischen 243 n.R. und 248 n.R. gab es eine Unterbrechung und auf Elasura herrschte Anarchie und Krieg. Diese kurze Periode ist als die „Herrscherlose Zeit“ bekannt. Danach wurde der Titel von König auf Kaiser umgewandelt - grundsätzlich sind beides Titel für einen Alleinherrscher, aber der Titel „Kaiser“ hat ganz besonders herausgehobenen Machtbewusstsein und dem Rang nach über allen anderen Königen stehend.

Liste aller bisherigen Herrscher→ Könige und Kaiser des Reiches

Erbfolge

Die Festlegung der Erbfolge obliegt dem König, aber das übliche und meist angewandte Erbrecht in Adelskreisen folgt in der Regel dem Erstgeburtsrecht, wodurch dem designierten Erbe die Krone und alle Ländereien und Besitztümer der Eltern zustehen, unter Ausschluss der jüngeren Geschwister. Der Erbe der Linie wird durch das Geburtsrecht bestimmt, wonach der ältere Bruder Vorrang vor einem jüngeren Bruder hat. Sollte es keinen legitimen Erben geben, dann greift die Regelung der Thronvakanz.

Ein Erbe kann gemäß Reichsordnung nur jemand sein, der sich im Land befindet. Eine Krönung in Abwesenheit ist nicht möglich. Sollte während der Abwesenheit bereits jemand anders zum König gekrönt worden sein, muss der Kronrat entscheiden ob dem Erben die Krone zusteht oder nicht.

Die Reichskrone

Die erste Reichskrone von Elasura wurde im Jahre 0 für König Rohin Thoeryn aus Eisen gefertigt und ihm bei seiner Krönung übergeben. Sie war lediglich ein einfacher Reif. Im Zuge eines Krieges ging sie 222 n.R. jedoch verloren. Aufgrund der Nachwehen des Krieges und der Armut wurde erst im Jahr 225 n.R. zur Krönung von König Eboreus Greyen, dem ersten Herrscher aus dem Haus Greyen, eine neue, prunkvolle Goldkrone gefertigt. Nach der kriegerischen Machtergreifung des Haus Preen, wurde sie eingeschmolzen und das Erz einem der Söldnerführer die sich am Sturz beteiligten zum Geschenk gemacht. Das Haus Preen ließ sich eine eigene Krone fertigen und bis zur Auslöschung (271 n.R.) des Hauses und der Rückkehr der Greyens auf den Thron getragen. Die Greyens welche angeblich den Söldneranführer festsetzen und das Erz der originalen Krone gefunden haben will, ließen ein exaktes Abbild der Krone von König Eboreus Greyen, dem ersten König der aus diesem Haus stammt anfertigen. Seither wird sie von Herrscher zu Herrscher weitergegeben.

Kaiser Dyderich Greyen gab im Zuge seiner Krönung, der Reichskrone erstmalig einen Namen. Als Zeichen seiner Anerkennung gegenüber des Mediziners Vad Grimm der ihm 345 n.R. während des Exils in den Sümpfen das Leben gerettet hatte, erhielt sie den Namen „Grimmsche“.

elasura/spielwelt/krone.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:56 von 127.0.0.1

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