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elasura:spielwelt:steuern

Steuern und Abgaben

Das Reich kann nur dadurch existieren, weil alle Bewohner unterschiedliche abgaben leisten müssen. Hier ist die Zusammenfassung über all das was bezahlt werden muss.

Handelssteuer
Wann zu bezahlen? Gläubiger Höhe Beschreibung
Handel Kammer für Reichsgut und Handel (Krone) 10% / 20% Bei jedem durchgeführten Handel, gehen 20% des Umsatzes an die „Kammer für Reichsgut und Handel“. Wird aufgrund des Verwaltungsaufwandes regelmäßig eingehoben. Überprüft wird die Richtigkeit anhand der vorgeschriebenen Buchführung. Der Handel von und mit Reichsstädten wird nur mit 10% besteuert.
Kopfsteuer
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Jeder Bewohner des Reiches Kammer für Reichsgut und Handel (Krone) 100 kr Jeder Bewohner des Reiches, unabhängig vom seinem Stand und Alter, hat diese Abgabe an die „Kammer für Reichsgut und Handel“ zu entrichten. Sie wird jährlich eingehoben. Die Kopfsteuer bringt der Krone nicht viel ein, aber die Eintreibung ist ein guter Anlass um sich regelmäßig einen Überblick über die Bewohner zu verschaffen.
Lehnsabgabe
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Jeder Bewohner des Reiches Kammer für Reichsgut und Handel (Krone) vereinbarter Fixbetrag Jeder Grundherr, auch die Kronvasallen und die Adelshäuser muss entsprechend der Größe seines Lehens eine Abgabe an ihren jeweiligen Lehnsherren leisten. Dies ist Teil eines jeden Lehnsvertrages und muss entsprechend ausverhandelt werden. Wird jährlich eingehoben.
Grundzins/Pacht
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Grundhold Grundherr / Stadtverwaltung vereinbarter Fixbetrag Jeder freie Grundhold, also wer eigenen Grund besitzt / Pachtet, muss diese Abgabe an den Grundherren oder an die Stadtverwaltung entrichten. Wird jährlich eingehoben.
Sterbegeld
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Familie eines Verstorbenen Grundherr / Stadtverwaltung 200 kr Verstirbt jemand, muss dessen Familie das Sterbegeld entrichten. Damit werden Verwaltungskosten betreffend der Erbschaft abgedeckt.
Weingeld
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Frisch Vermählte Grundherr / Stadtverwaltung 200 kr Zu einer jeden Hochzeit muss entweder das frisch vermählte Paar oder deren Familien das Weingeld entrichten. Dies ist eine Ehrbezeugung gegenüber den Höhergestellten und deckt Verwaltungskosten ab.
Wehrgeld
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Freiwillig Grundherr / Stadtverwaltung 100.000 kr Wer zum Wehrdienst verpflichtet ist, kann sich davon freikaufen. Es handelt sich um eine Einmalzahlung, die Krone kann im Kriegsfall jedoch die Freistellung aufheben.
Rechtsgeld
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Ankläger, Beschuldigte und Zeugen Rechtsverweserei 10 kr Wer auch immer die Dienste eines Rechtsverwesers beansprucht, muss das symbolische Rechtsgeld entrichten. Dies gilt für Zeugen, Ankläger und Beklagte und ist unabhängig vom Urteil.
Richtzins
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Kronvasallen Kammer für Reichsgut und Handel pro Bewohner 1 kr Abdeckung der Kosten für die Rechtsverweserei der Region. Wird halbjährlich eingehoben.
Kriegsgeld (Sondersteuer)
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
je nach Erlass Kammer für Reichsgut und Handel je nach Erlass Der Kaiser kann eine Sondersteuer anordnen um die Kriegskosten eines Krieges zu decken, der das ganze Reich betrifft.
Zoll
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Warenverkehr Reichs- oder Landadel 10% des Warenwertes Bei einer reinen Durchquerung des eigenen Gebietes darf jeder Grundherr einen Zoll verlangen.
Bürgerschaft
Schuldner Gläubiger Höhe Beschreibung
Landflucht Stadtverwaltung nach Vereinbarung Fast alle Reichsstädte und Städte verlangen zuzüglich zu den sonstigen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Reihen der Bürger ein enormes Entgelt.

elasura/spielwelt/steuern.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:56 von 127.0.0.1

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