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Reichsgarde

Die Reichsgarde ist eine militärische Einheit an Berufssoldaten. Einerseits ist die Reichsgarde der Ministerialen als Exekutive unterstellt und außerdem für Einsätze und Aufgaben gedacht, für welche die Fähigkeiten und Möglichkeiten einfacher Soldaten. Die Ausbildung ist sehr hart und umfangreich. Reichsweit sind es ca. 4.500 Mann, die sowohl als Schwere Reiterei als auch Schweres Fußvolk einsetzbar sind, die sich im Dienst der Reichsgarde befinden. Im Kriegsfall können sie auch zum Kriegsdienst herangezogen werden.

Laufbahn

Ein Mitglied der Reichsgarde zu sein, ist eine große Ehre. Abgesehen von einem netten Sold, gibt man bei Eintritt seinen Stand ab und agiert somit außerhalb des Ständewesens. Reichsgardisten werden ebenso gefürchtet wie bewundert. Nach der Rekrutierung und der Eidleistung, ist jeder Soldat auf 10 Jahre Dienstzeit verpflichtet und danach kann man freiwillig auf weitere 5 Jahre verlängern. Auch den einfachsten Mitglieder der Reichsgarde stehen nach der Dienstzeit viele Türen offen. Einige treten in den Dienst eines Adelshauses und befehligen dort die Haustruppen, andere wechseln in eine Ministeriale und jene die sich besonders verdient machen, schaffen es den Waffenadel erhoben zu werden. Es gibt aber nicht wenige ehemalige Gardisten die aufgrund des Erlebten in irgendwelchen Spelunken ihr Erspartes versaufen und verhuren und tot in der Gosse enden.

Viele Unfreie versuchen der Reichsgarde beizutreten, denn dies ist der einfachste Weg um sich nach der Dienstzeit von ihrem Herrn freizukaufen. Jedoch werden Unfreie nur selten aufgenommen und besonders während der Ausbildung durch andere Rekruten arg schikaniert. Denn die meisten sind doch der Meinung, dass man der Reichsgarde nur aufgrund der Liebe zum Reich, der Reichsordnung und zum wohle des Volkes beitreten soll und nicht wegen niederer Motive wie sich aus Seinem stand freizukaufen. Unfreie müssen sich ihren Mitrekruten also erst beweisen, bis die Schikanen aufhören und man sie als Kammeraden akzeptiert.

Rekrut

In jedem Kronlehen gibt es zumindest eine Rekrutierungsstelle. Dort hin zu gelangen ist für Unfreie die erste große Hürde, denn oft müssen sie das Land dem sie hörig sind, verlassen und viele Herren verbieten das natürlich. Wer ungefragt das Land verlässt, damit Landflüchtig wird und es schaffen der Reichsgarde beizutreten, wird sofern das auffliegt, sofort entlassen und dem Grundherren zur Bestrafen, meist der Tod, übergeben.

Die eigentliche Rekrutierung passiert durch einen Vertrag den man mit dem Reich abschließt. Dieser gilt bis zum Ende der Ausbildung. Neu angeworbene Rekruten müssen sich umgehend, je nach deren Heimatort entweder bei der Ausbildungskaserne in Dorndal oder Eschen melden. Dafür haben sie 10 Tage Zeit. Danach gelten sie als Reichsflüchtig, was mit dem Tode bestraft wird. Je nachdem woher ein Rekrut kommt, sind diese 10 Tage bewusst sehr knapp bemessen. Hier wird bereits vor der eigentlichen Ausbildung „aussortiert“.

Kommt man dort an, beginnt die Ausbildung. Diese dauert ein Jahr und kann nur durch Tod oder wegen Untauglichkeit abgebrochen werden. die Ausbildung besteht aus Unterricht an der Waffe, Reitunterricht, Taktik und Strategie. ein großen Teil macht aber auch die Lehre der Reichsordnung, der Werte und Geschichte des Reiches aus. Immerhin dienen die Reichsgardisten als Exekutive und arbeiten Hand in Hand mit den Rechtsverwesern und anderen Ministerialen. Kritiker der Reichsgarde behaupten leise, dass die Rekruten zu fanatischen, effektiven Tötungsmaschinen herangezogen werden, die stumpf jedem Befehl eines Befehlshabers oder Rechtsverwesers folgen, ohne die Sinnhaftigkeit und eventuell fehlende Menschlichkeit zu hinterfragen.

Die Ausbildung endet mit dem Ablegen eines Schwures und eines erneuten Vertragsabschlusses, der für die Dauer der Mindestdienstzeit gültig ist.

Gardist - Reichsfaust

Nach der Schwurleistung ist man (einfacher) Gardist des Reiches. Sie nennen sich selbst Reichsfäuste und dieser Begriff hat sich auch im zivilen Alltag durchgesetzt.

Reichsgardisten werden einem Amt oder Stützpunkt zugeteilt und leisten dort ihren Dienst. Je nach Bedarf und Qualifikation können sie auch versetzt oder für Spezialaufträge eingesetzt werden. Die Reichsgardisten stellen auch die Mehrheit der Reichsgarde.

Weibel

Ein Weibel ist ein Reichsgardist der eine Sonderausbildung erhalten hat. Diese befähigt ihm zum Führen einer Rotte, welche aus 10 Gardisten, inklusive sich selbst, besteht.

Hauptmann

Ein Hauptmann der Garde befehligt ein Banner (fünf Rotten). Eine Zulassung zur Ausbildung zum Hauptmann, setzt eine mind. Diensterfahrung von 5 Jahre als Weibel voraus und bedingt auch eine Verlängerung der Dienstzeit. Ein jeder Stützpunkt der Garde hat zumindest einen Hauptmann, dessen Führungsstab aus den 5 Weibeln der unterstellten Rotten besteht. Für die meisten Gardisten wäre das der mögliche Zenit der Karriere.

Junker

Ein Junker der Reichsgarde ist ein Sonderfall. Junker sind die Adjutanten eines Kommandanten, deren Knappen und meist auch deren engste Vertraute. Jeder Kommandant sucht seine Junker selbst aus. Die meisten Junker werden schon als einfache Gardisten an die Seite eines Kommandanten gerufen und von diesem ausgebildet. Sie müssen sich jedoch auf solange verpflichten, bis sie der jeweilige Kommandant ehrenhaft entlässt. Manche Kommandanten schicken ihre Junker auch durch die Ausbildungen zum Weibel und Hauptmann, andere meinen das ihre Junker dort nur verzogen werden. Unabhängig von der Ausbildung, stehen Junker in der Hierarchie über dem Weibel und Hauptmann.

Sofern ein Junker nicht irgendwann seinem Kommandanten nachfolgt, sind meist sie es die nach der Dienstzeit von einem Adelshaus oder gar der Krone zum Waffenadel erhoben werden und in deren Dienst bleiben.

Junker sagt man oft nach das sie die Protektionskinder sind. Natürlich ist es so das viele Adelssprosse zum Junker ernannt berufen, von einem Kommandanten in der Kriegskunst unterrichtet werden und dann in das Haus zurückkehren um ihr Erbe anzutreten. In manchen Häusern ist dies sogar Tradition. Es gibt auch Fälle, dass sich Gardisten aus vermögender Abstammung in den Rang hineingekauft haben um zB. später einmal in den Adelsstand erhoben werden zu können. Es gibt aber auch Gardisten die auffallend engagiert und talentiert sind und sie ein Kommandant sie deswegen an seine Seite berufen hat. Das sind dann auch meisten jene Junker die ihrem Kommandanten nachfolgen.

Kommandant

Es gibt nicht viele Kommandanten der Reichsgarde. Die Zahl schwankt zwischen 20 und 25. Ein Kommandant war meist der Junker seines Vorgängers oder jemand der wirklich davon überzeugt war diese Position zu bekleiden. Prominentes Beispiel ist Erbgraf Felian von den Höhen, der, wäre sein Leben anders verlaufen, eigentlich auf sein Erbe verzichtet und sein Leben dem Reichsdienst verschrieben hat. Kommandanten werden ausschließlich vom Reichskanzler in diese Position befördert.

Ein Kommandant führt eine nicht festgelegte Anzahl an Banner. Meist werden sie schwerpunktmäßig nach Bedarf abkommandiert und ihnen die benötigte Anzahl an Banner zugeteilt. Sie ienen der Krone auch als Heerführer. Bei der Durchsetzung der Reichsacht gegen das Haus Andar waren zb. zwei Kommandanten mit 12 Banner beteiligt.

Karriereende

Ehrenhafte Entlassung

Die Ehrenhafte Entlassung ist das natürliche Ende der vereinbarten Dienstzeit. Jene die nicht in den Waffenadel erhoben wurden, kehren in den Stand den man zuvor inne hatte zurück. Für Unfreie bedeutet das eine sofortige Rückkehr zu dem Land und Herren dem man hörig war. Die meisten können sich jedoch freikaufen und manche siedeln sich sogar in einer Stadt an und erwerben die Bürgschaft.

Für alle ehrenhaft Entlassenen gilt: Reichsgardist ein Leben lang! Die Kammeraden werden immer und überall zu einem stehen, auch wenn schon vor Jahren den Dienst beendet hat.

Unehrenhafte Entlassung

Kommt ein Kommandant oder gar der Reichskanzler zu dem Entschluss, dass jemand aufgrund einer schweren Verfehlung, einem Verbrechen oder eines nicht würdigen Verhaltens, nicht mehr Teil der Reichsgarde sein soll, wird der Gardist unehrenhaft entlassen. In Folge wird das gesamte Vermögen und der Besitz beschlagnahmt und eine Rückkehr in irgendeinen Dienst an das Reich ist nicht mehr möglich.

Nach einer Unehrenhaften Entlassung kehrt man in den Stand den man zuvor inne hatte zurück. Für Unfreie bedeutet das eine sofortige Rückkehr zu dem Land und Herren dem man hörig war. Ein Freikaufen ist mangels Vermögen nicht möglich und man verbringt den Rest seines Lebens in Armut und schuftet auf dem Feld, in einer Mine oder Steinbruch.

Frühzeitiger Ausstieg

Ein frühzeitiger Ausstieg aus der Reichsgarde ist nicht vorgesehen. Es gibt zwar Fälle von Freikaufen aus dem Dienst, aber diese sind sehr selten. Ein frühzeitiger Ausstieg ist also nur bei Krankheit/Dienstunfähigkeit und Tod möglich.

elasura/spielwelt/truppen/reichsgarde.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:56 von 127.0.0.1

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