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lindland:politik:lehnswesen

Das lindische Lehnswesen
Das Lehnswesen ist der Grundstein eines feudal-dualistischen Systems, wie es in Tarans Reich Lindischen Bodens vorherrscht.

Der Lehensvertrag

Mit dem Lehensvertrag belehnt ein Lehnsherr einen Lehnsmann mit einem Stück Land. Der Lehnsherr verpflichtet sich damit dazu, das Land zu schützen, der Lehnsmann verpflichtet sich dazu, das Land zu bewirtschaften und Abgaben zu leisten, weiters dazu, im Kriegsfall für den Lehnsherren Kriegsdienst zu leisten (bzw. „Heerfahrt“ zu leisten).

Die Verteilung des Landes

Das Land ist im Besitz der Landesfürsten. Ein Landesfürst ist ein Adliger, der sein Land nicht von einem höher stehenden Adligen belehnt bekommt, sondern es selbst besitzt. Die so genannten Landesfürstentümer haben einen Sitz im Reichstag. Auch wenn das Land nicht wirklich dem Kaiser gehört, nimmt man von Rechts wegen an, er würde den Fürsten damit belehnen, daher nennt man die Landesfürstentümer auch „Reichslehen“. Die Landesfürsten treffen alle Entscheidungen ihr Land betreffend alleine und frei, ein neuer Kaiser ist also nicht berechtigt, Fürsten Land wegzunehmen und es anderen Fürsten zu geben. Das einzige, das Landesfürsten ihr Land wegnehmen kann, ist die Reichsintervention, also wenn der Reichstag entscheidet, ein Fürst regiert sein Land nicht dem Recht entsprechend. Dann beauftragt der Reichstag einige andere Fürstentümer mit der Bildung einer Streitmacht, die das zum Interventionsobjekt ernannte Fürstentum besetzen und den Fürsten absetzen. Dem Belehnen eines neuen Fürsten mit dem nun vakanten Fürstentum muss sowohl der Reichstag, als auch der Kaiser zustimmen.  Ob Lehen aufgeteilt oder zusammengelegt werden, entscheidet der jeweilige Lehnsherr. Wenn also beispielsweise ein Graf einen Baron belehnt und dieser stirbt, obliegt es nicht den Erben des Barons alleine, die Baronie zu teilen, sondern der Graf muss dem im Falle zustimmen.  Grundsätzlich kann ein Adliger Land nur an Andere weiter belehnen, wenn diese im gesellschaftlichen Rang unter ihm stehen (ein Baron kann keinen Grafen belehnen, wohl aber einen Freiherren, etc.).

Gesellschaftliche und politische Macht

Die Landesfürsten sind befähigt die Angelegenheiten ihres Fürstentums im Reichstag zu vertreten bzw. Abgeordnete dorthin zu versenden. Sie verfügen dadurch natürlich über besondere politische Macht, ist doch der Reichstag im Dualismus der zweite wichtige Entscheidungsträger neben dem Kaiser. So kommt es manchmal zu einer hierarchischen Patt-Situation. So manche Freiherren (zb, der Freiherr von Ellingen, der Freiherr von Fehrburg,…) nämlich bekommen ihr Land direkt vom Kaiser belehnt, sitzen also im Reichstag und stehen deshalb politisch über so manchen Baronen oder auch Grafen, die ihre Baronie/Grafschaft in einem großen Fürstentum zb. von einem Herzog belehnt bekommen, der dann natürlich für dieses Fürstentum im Reichstag sitzt. Wenngleich diese Barone/Grafen gesellschaftlich freilich über solchen Freiherren stehen, sind diese ihnen an politischer Macht weit überlegen.

lindland/politik/lehnswesen.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:55 von 127.0.0.1

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