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Die Gemeinen

Die Gemeinen sind es, welche die Basis für den Reichtum der anderen Stände bildet und für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sorgt.Der Anteil der bäuerlichen Bevölkerung beträgt etwa 85 Prozent unter den Gemeinen. Der Rest sind Handwerker, Tagelöhner oder Mittellose. Obwohl die Gemeinen diese gesellschaftlich wichtigen Aufgaben erfüllen, ist ihr Ansehen niedrig. Dieses Faktum beruht auch auf der geringen Wertschätzung, die der körperlichen Arbeit entgegengebracht wird. Die Rechte der Gemeinen hängen weitgehend davon ab, welchen Rechtsstand sie innerhalb ihres Standes innehaben.

Rechtsstände

Generell sind die Gemeinen stets Grundholde eines Grundherrn und stehen in unterschiedlichen Abhängigkeitsverhältnissen zum Grundherrn und haben Abgaben und Frondienste zu leisten. Sie können aus Naturalleistungen, Dienstpflichten (Hand- und Spanndienste), Abgaben in Geld bestehen, die jährlich, wöchentlich (die Frondienste) oder auch bei bestimmten Ereignissen, wie zum Beispiel anlässlich eines Erbfalls, eingefordert werden. So besteht zb. in manchen Fällen die Pflicht, die im Eigentum des Grundherrn stehende Mühle gegen Gebühr zu nutzen. Die Form des Abhängigkeitsverhältnisses reicht vom reinen Pachtverhältnis über die Hörigkeit bis zur Leibeigenschaft.

Freie

Freie sind Gemeine, welche eigenen Grund von einem Grundherren oder einer Stadt pachten. Im Gegensatz zum Hörigen oder Leibeigenen besteht beim Freien kein direktes Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Grundherren. Er kann seinen Wohnort, seine Ehegatten oder seine Arbeitsverhältnisse selbst bestimmen. Die Freien sind meist die wohlhabendsten und wichtigsten Personen eines Dorfes oder einer Siedlung. Sie sind jedoch zum Kriegsdienst verpflichtet und müssen für ihr Rüstzeug und die Bewaffnung selbst aufkommen.

Abgaben & Leistungen

Alle Abgaben werden an den Grundherren entrichtet.

  • Leibzins
  • Pacht für Grund und Boden
  • Heiratsabgabe
  • Sterbfall
  • Wehrdienst

Mehr über die Grundherrschaft kann man hier finden → Lehnswesen und Grundherrschaft

Unfreie

Die Unfreien, fast ausschließlich Bauern, bewirtschaften ebenfalls Land, das sie vom Grundherren gepachtet haben. Auch sie müssen ihm einen prozentualen Anteil ihrer Ernte und der Erträge aus der Viehzucht überlassen. Auch Frondienste auf dem Gut, dass der Grundherren selbst bewirtschaftet, müssen sie leisten. Der Unterschied zu den freien Bauern besteht im Wesentlichen darin, dass die finanzielle Belastung der unfreien Bauern noch höher ist. So müssen sie nicht nur die Abgaben für das bewirtschaftete Land an den Grundherren entrichten, sondern darüber hinaus auch noch einen Leib- oder Kopfzins, der pro auf dem Land lebender Person fällig wird.

Sie dürfen bewegliches Eigentum besitzen, jedoch keinen Grundbesitz erwerben und sind an Land gebunden, das einem Grundherren gehört. Im Gegenzug ist der Grundherr zum Schutz der Hörigen und zu ihrer Fürsorge verpflichtet.

Abgaben & Leistungen
  • Leibzins
  • Heiratsabgabe
  • Sterbfall
  • Frondienste

Mehr über die Grundherrschaft kann man hier finden → Lehnswesen und Grundherrschaft

Soziale Aufstieg

Es gibt keinen festgelegten Weg um sich vom eigenen Stand hochzuarbeiten, aber es ist nicht ganz unmöglich, aber sehr schwierig. Oft müssen Generationen einer Familie, einem Adelshaus treue Dienste leisten, damit ein Familienmitglied als Page aufgenommen wird um später einmal in den Ritterstand erhoben zu werden. Es bedarf dafür auch die Legitimation eines Rechtsverwesers und die Einhaltung des Zeremoniells. In den Adelsstand kann man nur vom rechtmäßigen Herrscher des Reiches erhoben werden. Einem Adelshaus steht es zwar frei, einen Untertan aus seinem Einflussbereich zur Erhebung vorzuschlagen, aber aufgrund der Tragweite der Nobilitierung, liegt die letzte Entscheidung beim König.

Ein üblicher Weg um zumindest dem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Grundherren zu entkommen ist das Ansiedeln innerhalb einer Reichsstadt. Dazu müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden. Es ist schwierig, aber kommt doch oft vor.

elasura/spielwelt/gemeinen.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:56 von 127.0.0.1

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