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elasura:spielwelt:ministerialen

Die Ministerialen

Seit 360 n.R. existieren die Ministerialen in der heute bekannten Form. Sie prägen den elasurischen Alltag, denn durch die umfangreichen Aufgabengebiete, gerät jeder Bewohner des Reiches unweigerlich in die Fänge der Beamten. Dennoch werden die Insitutionen der Ministerialen vom Volk sehr geschätzt, denn einerseits stammen die gut bezahlten Beamten ausschließlich aus dem 3. (nur Freie) und 2. Stand und anderseits schützt sie das Beamtenwesen vor der Willkür der Adelshäuser. Es gibt drei Institutionen der Ministerialen, denen allen der Reichskanzler vorsteht:

  • Rechtsverweserei
    Gerichtsbarkeit im Reich
  • Kammer für Reichsgut & Handel
    Handelsaufsicht, Verwaltung von Steuern alle Güter der Krone.
  • Akademie der Wissenschaften
    Verwaltung des Schulwesens, Lehr - und Forschungstätigkeit auf verschiedenen Gebieten

Geschichte

Die ersten Ansätze der Ministerialen Ordnung, also die Festlegung der Aufgaben, Pflichten und Befugnisse der Ministerialen wurde 342 n.R. durch Kaiser Veytt Greyen II eingeführt. Es wurde die Kammer für Reichsgut & Handel gegründet, welche die Abgaben der Adelshäuser an die Krone und die Besitzungen der Krone verwaltet. Auch erste, der Krone verschworene Rechtsberater wurden an die Höfe der Adeligen geschickt um diese bei ihren Richtsprüchen zu beraten. Kaiser Dyderich Greyen reformierte 360 n.R. die heutige Ministerialen Ordnung in die Reichsordnung hinein. Die Befugnisse der Kammer für Reichsgut & Handel wurden ausgeweitet und die Gerichtsbarkeit im Lande einem völlig neuen Stand, den Rechtsverwesern übertragen.

Der Reichskanzler

Er wird vom Kaiser persönlich ausgewählt und ist in dessen Abwesenheit sein direkter Stellvertreter. Meist erwählt jeder Kaiser einen neuen Reichskanzler seines Vertrauens. Er kann sowohl ein Bürgerlicher, als solcher der einzige der berechtigt ist ein Wappen ohne Tier zu führen, als auch Adeliger sein. Ihm können auch Amtsgeschäfte der Krone übertragen werden. Hauptaufgabe ist jedoch die Führung der drei Ministerialen des Reiches, also des gesamten Beamtenapparates, der das Reich verwaltet. In dieser Funktion hat er jedoch keine direkte Gerichtsbarkeit, da er kein Rechtsverweser ist und er unterliegt selbst der Gerichtsbarkeit der Rechtsverweserei. Der Reichskanzler gilt, neben dem Kaiser, als die mächtigste Person im Land.

Vor der Reform im Jahre 360 n.R. war der Reichskanzler nur der persönliche Berater des Herrschers. Erst durch die Einführung der Ministerialen wurde er zu deren Oberhaupt.

Name Stand Wappen Kaiser
Graf Heron Davorak Landadel Kaiser Teorim Lorien
Kaiser Narduk Lorien Reichsadel Kaiser Dyderich Greyen
Bernhelm Kaspark Bürgerlich Kaiser Dyderich Greyen
Arno Kiepener Bürgerlich Kaiser Veytt Greyen II

Die Rechtsverweserei

ist eine der drei Institutionen, welche direkt der Krone untersteht. Die Gerichtsbarkeit im Reich obliegt nicht wie anderorts üblich dem Adel, sondern ist Aufgabe der Rechtsverweserei. Ihre Befugnisse und Struktur sind in der Reichsordnung klar festgelegt.

Sie ist die Judikative des Landes und hat im Rahmen der durch die Krone und Kronrat vorgegebenen Grundsätze bzw. Erlässe auch legislative Befugnisse. Als direkte Exekutive handelt die Reichsgarde, über welche die jeweiligen Rechtsverwesereien relativ frei verfügen können. Die Gerichtsbarkeit über den Adel obliegt ausschließlich der Obersten Rechtsverweserei, kann aber auf deren Zuruf, jedoch nur für jeweils eine Sache auf die untergeordneten Ebene der Rechtsverweserei übertragen werden. Letztinstanz beim Adel ist der Kaiser selbst.

Natürlich ist dies dem Adel ein Dorn im Auge, denn durch den Wegfall der Gerichtsbarkeit, wurden sie einer Stütze ihrer Macht beraubt. Im Gegenzug ist das Bürgertum und das Volk äußerst erfreut, dass ihre rechtlichen Anliegen und Probleme nun einer Institution obliegt, welche aus ihren Reihen besetzt wird. Jedoch besitzt der Adel auch einen gewissen Einfluss auf die Rechtsverweserei, denn schließlich ist beinahe jeder käuflich - wenn die Summe passt. Ausserdem kann der Kronrat sehr wohl Erlässe ausgeben, welche für die Rechtsverweserei verbindlich sind.

Das Gesetz

Bis auf die Reichsordnung gibt es auf Elasura kein fest niedergeschriebenes Gesetz. Es gibt lediglich Erlässe und Richtlinien, welche von der Obersten Rechtsverweserei, der Krone und dem Kronrat herausgegeben werden. Diese können gesammelt natürlich als so etwas wie ein Gesetz gesehen werden. Es ist nun Aufgabe der Rechtsverweserei diese zu überblicken und durchzusetzen.

Die gesamte Rechtsprechung basiert auf die in der Reichsordnung niedergeschriebenen Grundsätze:

  • Jedes Wesen auf dem Grund & Boden von Elasura, gleich welchen Standes und Herkunft hat das Recht auf einen Richtspruch durch einen aus den Reihen des einfachen Volkes erwählten, nicht aus dem Adel stammenden und auf ihre Aufgabe geschulten Vertreter, welcher frei von der Last durch höhere Verpflichtungen und frei von güterlichen Druck durch eine regelmäßige standesgemäße Entlohnung ist.
  • Alles Tun und Handeln im Reich muss zum Wohle und der Einigkeit und Gemeinschaft, bestehend aus der Herrschaft, Adel und Volk passieren. Das Volk muss seine eigene Geschichte machen, aber nicht aus freien Stücken, sondern unter unmittelbar vorgefundenen, gegebenen und überlieferten Umständen.

Struktur

Oberste Rechtsverweserei

Die Oberste Rechsverweserei ist kein Amt im eigentlich Sinn mehr. Es ist ein Rat aus 12 Zentrichter, welche vom Reichskanzler in diese Position einberufen werden. Der Rechtsrat urteilt über Adelige und über schwere Verfehlungen von Rechtsverwesern. Meistens sind die Obersten Rechtsverweser, also die Mitglieder des Rates, Zentrichter und kommen nur nach Greyen, wenn eine Verhandlung ansteht oder ein neue Zentrichter ausgewählt werden muss. Natürlich gibt es etliche Gehilfen und Schreiber die für die Oberste Rechtsverweserei tätig sind.

Der Obersten Rechtsverweserei steht es auch zu Urteilssprüche über den Reichskanzler und sogar den Kaiser zu fällen. Sie entscheiden auch ob ein Krieg zwischen zwei Fraktion „Gerecht“ oder „Ungerecht“ ist.

Vorsitzende der Obersten Rechtsverweserei

Dieser Titel wird von der Krone und dme Kronrat an einen Zentrichter der Obersten Rechtsverweser verliehen. Der Inhaber des Titels verliert seine Befugnisse als Rechtsverweser und sein Ratssitz sowieso die Position als Zentrichter werden ihm aberkannt, aber dafür leitet er die Tagesordnungen des Zentgerichtes und des Kronrates. Er ist bezüglich des Kronrates und des Zentgerichtes der direkte Berichterstatter an die Krone und Sprachrohr der Krone im Zentgericht. Oft wird der Vorsitzende der Obersten Rechtsverweserei in politischen Fragen auch als Gesandter der Krone ausgeschickt.

Der Vorsitzende der Obersten Rechtsverweserei ist zwar offiziell dem Reichskanzler unterstellt, da sein Amt ein Teil der Ministeriale ist, aber in der Praxis agiert er allein oder im Auftrag des Landesherren. Die Position wird auch oft als Gegenpart zum Reichskanzler gesehen und dient auch je nach Einstellung des amtierenden Herrscher als Kontrollorgan für die Machenschaften des Reichskanzlers.

Stadtgericht

Jede Reichsstadt hat ein eigenes Gericht. Diesem steht der Stadtrichter vor, welcher vom Rechtsrat der Obersten Rechtsverweserei bestellt wird. In einer Stadt gibt es verschiedene Gerichtsbezirke mit eigenen Rechtsverwesern. Oberste Instanz der Rechtsprechung einer Stadt ist jedoch der Stadtrichter. Es gibt eine Vielzahl von Schreibern und Amtsgehilfen. Stadtrichter kann nur ein Rechtsverweser werden, der zuvor in einem Gerichtsbezirk tätig war, im Zentgericht ausgebildet wurde und als Fahrender Rechtsverweser erste Erfahrungen gesammelt hat.

Zentgericht

Jede Grafschaft hat ein eigenes Zentgericht. Örtlich ist es meist in der Nähe des herrschenden Adelshauses angesiedelt. Der dortige Zentrichter ist hauptverantwortlich für alle Rechtsverweser, Bedienstete der Rechtsverwesereien und Reichsgardisten in seinem Zent und die Letztinstanz für im Zent gefällte Urteile. Er hat immer zwei dauerhaft verfügbare Stellvertreter. Lediglich der Adel kann sich an die Oberste Rechtsverweserei wenden. Das Zentgericht ist verhältnismäßig zu den Bezirksgerichten kleiner mit weniger Amtspersonal ausgestattet. Die Ausbildung der Rechtsverweser passiert ebenfalls in einem Zentgericht.

Ein Zentrichter wird vom Reichskanzler in diese Position berufen. Er kann auch einen der 12 Sitze im Rechtsrat, also der Obersten Rechtsverweserei haben.

Bezirksgericht

Das Zent, also die Grafschaften und Lehnsgebiete der einzelnen Häuser, sind in verschiedene Bezirke unterteilt. In jedem dieser Bezirke, meist in einer Kleinstadt, befindet sich ein Bezirksgericht mit jeweils einem Bezirksrichter. In den Bezirksgerichten passiert die Hauptarbeit der Rechtsverweserei und wenn jemand im Alltag von der „Rechtsverweserei“ spricht, meint er das Bezirksgericht. Der Bezirksrichter hat immer einen dauerhaft verfügbaren Stellvertreter. Im Bezirksgericht liegt auch die Amtsstube der Fahrenden Richter und dort wird auch der finale Schreibkram erledigt. Der Bezirksrichter selbst ist mehr ein Amtsleiter als ein Rechtsverweser, ist aber die nächste Instanz nach den Fahrenden Rechtsverwesern und hat oft selbst, meist über Ort wo das Amt liegt, die Gerichtshoheit. Bezirksgerichte haben immer einige Banner an Reichsgardisten zur Verfügung um das Recht durchsetzen zu können. Ermittlungsverfahren passieren ebenfalls in einem Bezirksgericht.

in einem Bezirksgericht arbeiten eine Vielzahl von Schreibern, Amtsgehilfen und Ermittlern, welche zwar Beamte und somit Bürgerliche sind, aber kein Recht sprechen dürfen.

Fahrenden Rechtsverweser

Sie sind die Stütze der Bezirksgerichte, denn die Fahrenden Rechtsverweser sind im ganzen Gerichtsbezirk unterwegs um die Rechtsangelegenheiten der teilweise recht weit verstreuten Dörfer zu klären. In der Regel ist in jeder Siedlung zumindest zwei mal im Jahr, für ein paar Tage, ein Fahrender Rechtsverweser vor Ort, der die anstehenden Dinge klärt. Dabei wird er immer von Reichsgardisten und Gehilfen für den Schreibkram begleitet. Beschwerden über Urteile oder den Rechtsverweser, werden vom Bezirksgericht abgehandelt.

Bevor jemand Bezirksrichter wird, muss er einige Jahre als Fahrender Rechtsverweser unterwegs gewesen sein.

Aufgaben

  • Kontrolle und Überwachung
  • Ermittlungen bei Rechtsbrüchen
  • Durchführung von Rechtssprüchen
  • Prüfung und ggf. Bestätigung oder Aussetzung der Rechtsprechung von untergeordneten Rechtsverwesereien bei Einsprüchen. Die Oberste Rechtsverweserei gilt als die letzte Instanz.
  • Kontrolle von untergeordneten Rechtsverwesereien und deren Handlungen. Die Rechtsverweserei gilt nicht als unfehlbar und deshalb gibt es eine ständige Überwachung der Beamten.
  • Erfassung der Einwohner von Elasura und der Ein- bzw. Ausreise von Personen.

Trotz der Funktion und die Art wie die Rechtsverweserei ihre Aufgaben ausführt, hat sich das Volk damit abgefunden, denn die Rechtsverweserei hat auch Vorteile. Das Volk ist seit der Gründung der Rechtsverweserei nicht mehr dem unanfechtbaren, oft beliebigen und meist grausamen Richtspruch eines Adeligen ausgesetzt. Durch die Rechtsverweserei haben sie nun auch die Möglichkeit gegen Richtsprüche anzukämpfen und auch zu intervenieren.

Titel und Anreden der Rechtsverweserei

Funktion Titel Anrede
Vorsitzende der Obersten Rechtsverweserei Reichsrichter Frau/Herr Vorsitzende/r
Zentrichter Zentrichter Euer Ehren
Stadtrichter Stadtrichter Euer Ehren
Bezirksrichter, Rechtsverweser Rechtsverweser Euer Ehren

Geschichte Der Rechtsverweserei

Im Jahr 293 n.R. wurde durch Kaiser Werny Keen erstmalig die Verwaltung des Reiches in der Reichsordnung verankert. Damals war es eher die Beschreibung der Verwaltungsaufgaben des Adels, die Höhe der Abgaben an die Krone und die Festlegung der Gerichtsbarkeit des Adels. Dies war aufgrund der Vernachlässigung bzw. „Missinterpretation“ der Pflichten mancher Häuser und dem dadurch erzeugten Unmut des einfachen Volkes notwendig. Erst durch Aufnahme in die Reichsordnung konnten Verfehlungen ausgemacht, ohne viel Aufwand durch den Kronrat geahndet und das Volk besänftigt werden. Natürlich war es rein symbolischer Akt und es änderte sich im Verhalten des Adels sehr wenig.

Im Jahr 360 n.R. wurden die Stellen von Kaiser Dyderich Greyen erneut überarbeitet. Die Gerichtsbarkeit wurde aus den Passagen herausgelöst und in einem eigenen Teil der Reichsordnung, der Ministerialen Ordnung zusammengefasst. Die Überwachung und Durchführung des gesamten Bereiches wurden dem im Zuge dieser Reform dem neu eingeführten Beamtenwesen, welches Ständeunabhängig funktioniert, unterstellt.

In Adelskreisen war diese Reform sehr umstritten. Viele fürchteten um ihre Macht und Einkommen, aber es gab auch einige Wenige die diese Reform und somit den Wegfall von als lästig angesehenen Pflichten und den damit oft verbundenen Problemen mit dem Volk begrüßten. Da das Volk jedoch hinter dieser Reform stand und dieses die Grundlage der Macht eines jeden Adeligen ist, kaum aktive Gegenwehr die über Drohungen hinausgingen. Grafschaften, meist Westliche) die als Protest ihr Heer aufmarschieren ließen, wurden rasch mit Androhung einer Ratsintervention zur Ordnung gerufen. Haus Adorn und Haus Sieghart widersetzen sich und es kam auch zu Kampfhandlungen. Diese endeten mit den zur Schau gestellten Köpfen der Grafen am Nordtor von Greyen-Stadt. Schließlich beugte sich der Adel den Reformen und die Rechtsverweserei, ein nur der Krone unterstelltes Ministerium, wurde vom Kronrat beschlossen und in die Reichsordnung aufgenommen.

Akademie der Wissenschaften

Die Akademie der Wissenschaften ist eine sehr alte Institution des Reiches. Die meiste Zeit war es eine unabhängige Lehr- und Forschungsstätte für die Bewohner des Reiches die es sich leisten konnten. Mit der Einführung der Ministerialen Ordnung wurde das Aufgabengebiet ausgeweitet, die Akademie klarer strukturiert und dem Reichskanzler bzw. natürlich auch der Krone unterstellt.

Die Mitglieder der Akademie sind neben dem Verwaltungspersonal fest angestellte Gelehrte aus den unterschiedlichsten Fachgebieten, denen Geld, Räumlichkeiten und auch Gerätschaften zur Ausübung der Forschungstätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Akademie ist somit ein gewaltiger Kostenfaktor für das Reich, da sie teils Unsummen verschlingt und manchmal nur wenig bringt. Dennoch ist sie sowohl vom Volk als auch Adel erwünscht und geduldet.

Aufgabengebiete

  • Schulwesen
    Auf Elasura gibt es Volksschulen die auch für die Ärmsten der Bewohner eine grundlegende Ausbildung (Lesen, Schreiben, Reichs- und Ethikkunde) ermöglicht. Diese werden von der Akademie der Wissenschaften betrieben.
  • Erforschung und Kontrolle der Magie
    Der Macht der Magie ist nicht zu unterschätzen. Ihre Erforschung ist einer der wichtigsten Aufgabengebiete der Akademie. Dazu gehört aber auch die Überwachung aller magisch begabter Wesen des Reiches. Die Rechtsprechung über Verbrechen die mit Hilfe von Magie ausgeübt worden sind und über Personen die Magie ohne Genehmigung der Akademie ausgeübt haben, obliegt zwar der Rechtsverweserei, jedoch muss bei solchen Verhandlungen ein Vertreter der Akademie dem Richter in beratender Funktion zur Seite stehen. Die Forschungen rund um die Dunkle Leere gehören ebenfalls in den Bereich der Magie.
  • Allgemeine Forschungsarbeit
    Es gibt noch so viel zu entdecken! Die Akademie forscht für das Reich und seien Bewohner in den verschiedensten Bereichen wie zb. Naturwissenschaft, Kriegstechnik, Philosophie
  • Beratung der Krone und Adelshäuser
    Oft stellt man sich fragen auf die man selbst eine Antwort findet. Das beginnt bei Entscheidungen und wie sie Einfluss auf die Gesellschaft haben könnten und geht bis hin zu Kriegstaktik.

Fakultäten

Die Große Akademie befindet sich örtlich in der Reichsstadt Nesebar, jedoch gibt es in jeder größeren Stadt kleine Niederlassungen. Die Volksschulen sind über das ganze Land verstreut. Die Hauptverwaltung der Akademie befindet sich jedoch und der Hauptstadt Greyen. Dort sitzt auch die für die Überwachung der Magie zuständige Behörde die naturgemäß eng mit der Rechtsverweserei zusammenarbeitet.

Titel und Anreden der Akademie

Funktion Titel Anrede
Leider der Akademie Rektor Magnifizenz
Leiter einer Fakultät Dekan Spektabilität
Leiter einer Volksschule Direktor Herr/Frau Direktor
Lehrkörper und Gelehrte Professor Herr/Frau Professor

Kammer für Reichsgut und Handel

Die Kammer, so wird sie üblicherweise genannt, ist eine von den drei Ministerialen, welche dem Reichskanzler und in Folge natürlich dem Kaiser, untergeordnet ist. Sinn der Ministerialien ist die Verwaltung des Reiches. Die Kammer für Reichsgut und Handel verwaltet die Steuern und Abgaben an die Krone, die Besitzungen der Krone, Reichsfinanzen und ist für die Koordination des Handels im Inland sowie den Fernhandel zuständig. Kein Kreutzer der dem Reich zusteht, scheint nicht in den Büchern der Kammer auf.

Der Kammer steht es nicht zu Verfahren zu eröffnen oder Strafen zu verhängen. Dies ist Aufgabe der Rechtsverweserei die sich natürlich oft auf die Expertenmeinung der Kammerbeamten verlässt.

Die Aufgaben der Kammer:

  • Steuern & Abgaben
  • Besitzungen
  • Reichsfinanzen
  • Handelsaufsicht
  • Buchkontrolle

Handelsgesetze

Es gibt eine Reihe von Handelsgesetzen die entweder direkt in der Reichsordnung festgelegt sind oder von der Kammer in Absprache mit dem Reichskanzler und dem Kaiser erlassen werden. Die Kammer darf die Einhaltung der Gesetze kontrollieren (Handelaufsicht), mögliche Verfehlungen müssen jedoch von der Rechtsverweserei geprüft und bestraft werden. Diese verlässt sich meistens natürlich auf die Expertenmeinung der Kammer.

Die wichtigsten Handelsgesetze → Handelsgesetze

Struktur der Kammer

Jede Region (Kronlehen) hat eine eigene Kammer, die sogenannte „Regionalkammer“,welche für die gesamte Region und deren Provinzen zuständig ist. Der Begriff „Kammer“ steht als verkürzter Begriff für die Institution und auch für die Verwaltungsgebäude der Kammer für Reichtsgut und Handel. Jeder Regionalkammer steht ein Regionalvorsteher vor, welcher zwei Stellvertreter hat, Der Sitz der jeweiligen Regionalkammer ist meist irgendwo zentral. Jeder der Regionalkammer hat untergeordnete Bezirkskammer, welche einen Teil der Region verwalten. Diesen Bezirkskammern steht je ein Bezirksvorsteher vor, welcher 2 Stellvertreter hat. Jede Reichsstadt und Stadt mit Marktrecht hat zusätzlich eine eigene „Städtische Handelskammer“. Besitzungen der Krone (Burgen, Ländereien) haben immer einen dort dauerhaft anwesenden Verwalter samt Gefolge. Oft haben diese Verwalter, oft solche die weit von der nächsten Kammer entfern sind, auch zusätzliche Aufgaben und können auch Steuern einheben. Sowohl die Dependancen der Bezirke als auch der Kronbesitzungen, sind der Regionalkammer untergeordnet.

Die Reichskammer, örtlich in der Hauptstadt angesiedelt, verwaltet und prüft alle anderen Kammern, schult deren Personal und ist oberste Instanz bei Entscheidungen. An ihrer Spitze ist der „Amtsleiter der Reichskammer“, dem lediglich der Reichskanzler und natürlich Kaiser übergeordnet ist. Rechtliche Verfehlungen und Beschwerden über oder innerhalb der Kammer, werden nicht über die Rechtsverweserei abgewickelt sondern innerhalb der Kammern.

Die einzelnen Kammern bestehen immer aus einem Verwalter, der die Leitung über hat und aus mehreren hohen Beamten für Amtshandlungen. Die Acquisitatoren sind dabei eine spezielle Gruppe, da sie für die Steuereintreibung und Pfändungen zuständig sind. Unterstützt werden die Beamten von einer Vielzahl an Schreibern und Amtshelfern. So wie die Rechtsverweserei, verfügt die Kammer für Reichsgut und Handel über die Befehlsgewalt über die Kaiserliche Garde, welche bei Amtshandlungen, insbesondere bei heiklen Prüfungen oder der Steuereintreibung, stets dabei ist.

Karriere

So wie bei der Rechtsverweserei, werden keine Adeligen aufgenommen. Nur Bewohner Elasuras aus dem Bürgertum und selten auch des gemeinen Volkes, können die 5 Jährige Ausbildung beginnen. Während der Ausbildung erhalten sie nur einen sehr geringen Gehalt der gerade zum Überleben reicht. Wer jedoch die abschließende Prüfung besteht, kann sich über viel Ansehen und einen sogar zu Beginn üppigen Gehalt freuen.

Titel und Anreden der Kammer

Funktion Titel Anrede
Amtsleiter Amtsdirektor Herr/Frau Amtsdirektor
Stadtvorsteher / Regionalvorsteher Oberrat Herr/Frau Oberrat
Bezirksverwalter / Gutsverwalter Amtsrat Herr/Frau Amtsrat
Hohe Beamte Amtswart Herr/Frau Amtswart

elasura/spielwelt/ministerialen.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:56 von 127.0.0.1

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