Die Reichsordnung

In der Reichsordnung sind die Eckpfeiler des Elasurischen Reiches festgelegt: Die Definition der Struktur und Hierarchie. Die Reichsordnung ist aus Tradition und zur Bewahrung des inneren Friedens für alle Bewohner, unabhängig von Stand und Abstammung verpflichtend. Die Reichsordnung gilt das höchste Gut und Identität des Landes und sie zu bewahren ist sogleich Pflicht als auch eine Ehre.

Sie gliedert sich in mehrere Bereiche:

Geschichte der Reichsordnung

Die erste Reichsordnung wurde im Jahre 5 n.R. erstmalig niedergeschrieben. Damals war sie sehr grob ausformuliert und ähnelt kaum dem was man heute kennt, aber es war ein erster Schritt um die Herrschafts- und Gesellschaftsverhältnisse zu ordnen. Die wohl wichtigsten Änderungen der Reichsordnung war die Einführung des Kronrates (274 n.R.). einige Zeit später, im Jahr 279 n.R. wurde erstmals die Aufteilung des Landes und die bestimmten Häusern zugeordneten Kronlehen festgeschrieben. Im Jahr 293 n.R. reformierte Kaiser Werny Keen der Schöne die festgeschriebene Reichsverwaltung durch den Adel in die Reichsordnung hinein. Kaiser Dyderich Greyen ersetzte diese 360 n.R. durch die Ministeriale Ordnung.

Herrschaftsordnung

Die Krone

Kaiser von Elasura ist der Herrscher über das Reich. Er gilt als oberster Landesherr und Eigentümer aller Güter und Ländereien des Reiches und ist höchster Souverän des Landes, Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Der Kaiser von Elasura regiert uneingeschränkt und alleinig das Reich. Es steht ihm jedoch frei Aufgaben an Gefolgsleute oder den Kronrat zu übertragen. Üblicherweise geht er durch Tod oder Abdankung an einen Erben über, doch gab es auch Herrscher die ihre Krone durch Krieg erlangten.

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Der Kronrat

Der Kronrat wurde als Institution zur Stabilisierung des Landes bei Herrschaftsfragen eingeführt. Er soll auch gegenüber dem einfachen Volk die Einigkeit der herrschenden Häuser des Landes repräsentieren. Aus diesem Grund wurde das Symbol des Kronrates, der Sechszack als offizielles Landeszeichen von Elasura übernommen. Jeder Zacken repräsentiert eines der ursprünglich Adelshäuser die im Kronrat vertreten waren. Im Kronrat sind alle Hohen Adelshäuser mit deren Oberhäuptern, mit Ausnahme des Kaisers, welcher sein Stammlehen im Zuge der Ernennung an ein anderes Familienmitglied abtritt, an vertreten. In der Regel entsprechen diese Häuser den Kronvasallen und werden durch das jeweilige Familienoberhaupt vertreten.

Offiziell hat der Kronrat jedoch keinerlei Einfluss auf die Art wie ein Landesherr regiert und wie dieser die Innen- bzw. Außenpolitik des Reiches gestaltet. In Zeiten einer geregelten Herrschaft hat der Kronrat somit kaum Bedeutung, aber in Zeiten wie diesen, wo die Nachfolge der Landesherrschaft langsam zu einem Thema wird, beginnen die Adeligen und Würdenträger des Landes ihren Einfluss auf den Kronrat bzw. dessen Mitglieder auszubauen.

Entscheidungen des Kronrates können mit einfacher Mehrheit erfolgen. Es gibt keinen festen Versammlungsort oder Zeiten in denen der Kronrat zusammentreten muss. Es gab schon Zeiten wo fast 30 Jahre gar kein Treffen stattfand und dann solche wo der Rat, so wie in den Jahren rund um die Krönung von Kaiser Dyderich Greyen fast monatlich zusammen kommt.

Aufgaben des Kronrates

Der Kronrat heute

Aufgrund von besonderen Ereignissen ist der Kronrat derzeit nicht voll besetzt.

Name Kronlehen Vertreter
vakant Südmark -
vakant West-Elasura -
Haus Falk Falk Riaan Trent
Haus Lasar Ryborn Graf Luis Lasar
Haus Feist Nordmark Graf Treban Feist
Haus Lefferd Stromlande Graf Fridbar Lefferd
Haus Plankern Reichsmark Graf Endrik Plankern
Haus Lorien Mittlande Herzog Baldur Lorien

Die Ständeordnung & Hierarche

Mit dem Begriff Feudalismus werden die auf Elasura herrschenden politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedingungen am ehesten beschreiben, denn es ähnelt dem Feudalsystem des mittelalterlichen Europas.

Im Grunde wird nur zwischen Obrigkeit und Untertanen unterschieden. Dabei kann dieselbe Person in ihren Beziehungen zu verschiedenen Mitgliedern der ständischen Gesellschaft gleichzeitig Obrigkeit und Untertan sein. Der Adlige ist zum Beispiel Herr über die Bauern seiner Grundherrschaft und ebenso Untertan des Kaisers.

Das ständische System gilt den Menschen Elasuras als feste Ordnung, in der jeder seinen unveränderlichen Platz hat. Jeder wird in seinen Stand hineingeboren und ein Aufstieg ist in der Regel nicht möglich ist. Verdienst oder Reichtum haben kaum Einfluss auf die Ständezugehörigkeit. Entsprechend der Stellung in der Gesellschaft gibt es standesgemäßen Lebensweise.

Die Krone

Kaiser ist der Titel für den Herrscher einer Monarchie oder eines Reiches. Er gilt als oberster Landesherr und Eigentümer aller Güter und Ländereien des Reiches und ist höchster Souverän des Landes, Oberhaupt der Regierung, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Der Kaiser von Elasura regiert uneingeschränkt und alleinig das Reich. Es steht ihm jedoch frei Aufgaben an Gefolgsleute oder den Kronrat zu übertragen. Üblicherweise geht er durch Tod oder Abdankung an einen Erben über, doch gab es auch Herrscher die ihre Krone durch Krieg erlangten.

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Die Kronvasallen

Die Hohen Adelshäuser leisten ihren Lehnseid direkt dem König, sind nur diesem unterstellt und müssen ihre Abgaben nur an die Krone leisten. Dadurch werden sie zu den direkten Kronvasallen.
Der Lehnsanspruch auf eine festgelegte Region, dem sogenannten Kronlehen, ist für jedes Hohe Hauses im Detail in der Reichsordnung festgelegt und erlischt erst mit dem Ende der Erblinie eines Hauses. Die Erneuerung des Lehnseides im Erbfall ist somit ein rein formeller Akt. Selbiges gilt für einen Thronwechsel, wo die Treueschwüre gegenüber der Krone ebenfalls erneuert werden müssen. Sollte ein Kronlehen durch das Aussterben eines Hauses dennoch vakant werden, so entscheidet der Kaiser über die Neuvergabe des Kronlehen.

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Der Landadel

Als Landadel werden im Unterschied zu den Hohen Häusern die Familien des niederen Adels auf Elasura bezeichnet. Zumeist handelt es sich dabei um Vasallenhäuser, die normalerweise einem der Hohen Häuser die Treue geschworen haben. Jedes der Großen Häuser besitzt einige Vasallenhäuser, aber es gibt keine Häuser des Landadels die Vasallen besitzen. Sie haben lediglich Ritter mit Grund und Boden ausgestattet um sich ihrer Treue gewiss zu sein. Die mächtigsten Häuser des Landadels verfügen über Haustruppen mit ein paar Hundert Soldaten und kontrollieren größere Landstriche, während den kleinsten von ihnen gerade einmal ein paar Männer dienen und sie nicht mehr als verarmte Landbesitzer sind.

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Die Bürger

Bürger sind im Sinne der Ständeordnung Bewohner einer sie bergenden (schützenden) Stadt mit eigenem Stadt- oder Reichsstadtrecht. Sie unterscheiden sich vom einfachen Einwohner durch besondere Bürgerrechte, das heißt Privilegien und Besitz.

In der Rechtsordnung einer Stadt ist ein Bürger ein vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft, der alle Rechte und Pflichten besitzt. Die übrigen Bewohner des Ortes nennt man Einwohner oder Beisassen. Unabdingbare Voraussetzung für die Bürgerschaft ist der Immobilienbesitz, genauer der Besitz eines grundsteuerpflichtigen Anwesens innerhalb der Gemeinde oder Stadt. Der Titel Bürger ist kein Titel, den man erbte oder auf Lebenszeit erhielt. Vielmehr muss er bei der Rechtsverweserei beantragt werden. Bei Wegfall der Voraussetzung, insbesondere dem Verkauf oder Übergabe des Hauses, verfällt das Bürgerrecht wieder und der Bürger kehrt auf den Status eines Gemeinen zurück.

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Die Gemeinen

Der Anteil der bäuerlichen Bevölkerung an den Gemeinen beträgt etwa 85 Prozent. Der Rest sind freie Handwerke, Tagelöhner oder völlig Mittellose. Ihr Stand ist es, der die Basis für den Reichtum der anderen Stände bildet und für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und alltäglichen Gütern sorgt.

Die Rechte der Gemeinenn hängen weitgehend davon ab, welchen Status sie innerhalb ihres Standes innehaben. So gibt es die freien, die halbfreien und die unfreien. Für Halbfreie und Unfreie bedeutet das Rechts- und Wirtschaftssystem der Grundherrschaft, dass sie sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich und sozial von ihren Grundherren abhängig sind.

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Die Ministeriale Ordnung

Die ersten Ansätze der Ministerialen Ordnung wurde 342 n.R. durch Kaiser Veytt II eingeführt. Es wurde die Kammer für Reichsgut & Handel gegründet, welche die Abgaben der Adelshäuser an die Krone und die Besitzungen der Krone verwaltet. Auch erste, der Krone verschworene Rechtsberater wurden an die Höfe der Adeligen geschickt um diese bei ihren Richtsprüchen zu beraten. Kaiser Dyderich reformierte 360 n.R. die heutige Ministerialen Ordnung in die Reichsordnung hinein. Die Befugnisse der Kammer für Reichsgut & Handel wurden ausgeweitet und die Gerichtsbarkeit im Lande einem völlig neuen Stand, den Rechtsverwesern übertragen. Heute gibt es drei Institutionen denen der Reichskanzler vorsteht:

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