Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


lindland:kultur:heraldik

Lindische Heraldik

Farben und Symbole spielen in Tarans Reich Lindischen Bodens eine wichtige Rolle zur Verdeutlichung von Zugehörigkeit, Herkunft, Stand und Abstammung. Die meisten Adligen Lindlands sind stolz auf ihre Wappen und tragen diese oft öffentlich zur Schau, aber auch andere Institutionen, Gilden, Klöster oder Orden führen jeweilige Symbole.
Über die Frage, wie und wo Wappen am Gewand getragen werden, sei auf den letzten Abschnitt im Artikel Kleidung und Ausstattung in Tarans Reich Lindischen Bodens verwiesen.

Wichtige Symbole

Die Reichsinsignien

Die Hunnbaldskrone

krone.jpg
Klassische Darstellung der Hunnbaldskrone

Die wichtigsten Symbole in der lindischen Heraldik sind die beiden Reichsinsignien, der Taransberg und die Hunnbaldskrone. Die Hunnbaldskrone, die so genannte „alte Insigne“, ist eine einfache Krone, sie steht für den Kaiser als obersten weltlichen Führer des Reiches. Die Krone wird in verschiedenen Formen dargestellt, am weitesten verbreitet ist sie mit lilienförmigen Zacken und Hermelinfutter. 

Der Taransberg

taransberge.jpg
Drei verschiedene Darstellungen von Taransbergen, eine schlichte neben zwei verzierten

Der Taransberg, die „junge Insigne“, ist ein gleichschenkeliges, sich nach oben hin verjüngendes Trapez ohne Grundlinie. Es stellt das Bergmassiv von Kereth Hall dar, dessen Spitze Taran mit seinem Hammer eingestampft hat. Er steht für Taran als Schutzherren und geistlichen Vater des Reiches. Als junge Insigne wird er deshalb bezeichnet, weil sie erst seit 0 Kereth Hall in Gebrauch ist, währenddessen die Krone vom Gründungszeitpunkt des Reiches an verwendet wurde. Wenn sie alleine steht, dient sie auch als Symbol der Lindischen Taranskirche. Die Reichsinsignien sind die am weitest verbreiteten Symbole in der lindischen Heraldik und symbolisieren in ihrer Einheit das Reich in seiner Gesamtheit. Der Taransberg wird manchmal nur aus einfachen Linien dargestellt, oft aber auch auf verschiedenste Art und Weise verziert. 

Das Lindenwappen

lindenbaum_mit_und_ohne_storch.jpg
Lindenwappen, einmal dargestellt mit Storch und einmal ohne
Das Lindenwappen geht auf den Reichsgründer Hunnbald von Wartbergen zurück. Der Legende nach führte er einst den zweiköpfigen Storch im Wappen. Als er sich dann zum lindischen König ausrufen lies, fügte er diesem den Lindenbaum hinzu. Heute wird es entweder als „Grüner Lindenbaum auf gelbem Grund“ oder als „Grüner Lindenbaum auf gelbem Schild, in Schutz genommen von zweiköpfigem grauen Storch auf rotem Grund“ dargestellt. In seiner Bedeutung steht es für das Lindentum und seine Einheit im Reich und wird oft in der Rolle einer Landesflagge verwendet. 

Landesfarben

beispiele_landesfarben.jpg
Drei Beispiele von Landesfarben, links das Kurfürstentum Hochfleuen, „rechts blau, links gelb“; mittig das Kurfürstentum Lichtholz, „weiß mit gelber Borte“ und rechts die Grafschaft Nieselbrück, „rechts Purpur, links gelb, unten grün“
Jedes Landesfürstentum hat ein eigenes Wappen, die sogenannten Landesfarben. Diese symbolisieren den Status des Lehens als Reichslehen, also als solches, das nur dem Kaiser untersteht und dessen Fürst einen Sitz im Reichstag hat. Die Landesfarben gehen meistens auf das Familienwappen des Fürsten zurück, der das Reichslehen begründet hat, weswegen es in manchen Fürstentümern noch dem Familienwappen des Fürsten ähnelt (das Land wurde offenbar seit seit Gründung stets von der gleichen Familie beherrscht), während es in anderen eine ganz andere Farbkombination zeigt (die herrschende Familie ist nicht die, die das Reichslehen begründet hat). 
Die Landesfarben werden meist als senkrechtes Rechteck oder als zweispitziger Wimpel dargestellt. Im Gegensatz zur Formen- und Symbolvielfalt, die sonst in der lindischen Heraldik zu finden ist, sind die Landesfarben stets nach dem selben, schlichten Schema zusammengesetzt. Eine, zwei (dann in zwei senkrechte Hälften geteilt) oder selten auch drei (dann in rechts oben, links oben und mittig unten aufgeteilt) Farben, dazu optional noch eine Borte. Rechts und links unten sind dann noch die beiden Reichsinsignien angebracht, die das Wappen als Landesfarben kennzeichnet. 

Heraldische Regeln

Die Heraldik hat im Laufe der Zeit viele Richtlinien und Regeln hervorgebracht, wovon die wichtigsten hier kurz umrissen werden sollen.

Blasonierung

Wappen werden nicht anhand ihrer tatsächlichen Optik, sondern anhand einer genormten Beschreibung, der sogenannten Blasonierung definiert. Im Rahmen dieser Beschreibung obliegt es dann dem jeweiligen Künstler, das Wappen zu malen und auszugestalten. Ist ein Wappen beispielsweise wie folgt blasoniert „Gelber Turm auf schwarzem Grund“, so obliegt es dem jeweiligen Künstler, beim Malen festzulegen, wie viele Zinnen der Turm hat oder wie hell oder dunkel die gelbe Farbe ist. So mögen sich unterschiedliche Ausführungen in solchen Details etwas unterscheiden, deswegen bleiben sie trotzdem das gleiche Wappen. 
Ein besonderer Aspekt der Blasonierung ist der, dass die Beschreibung des Wappen immer aus Sicht des Trägers stattfindet, also spiegelverkehrt für jemanden, der von vorne auf das Wappen blickt. Siehe dazu die angeführten Beispielwappen.

Metalle, Tinkturen und Pelzwerk

pelz.jpg
Beispiele für heraldisches Pelzwerk

Grundsätzlich kommen die verschiedensten Farben beim Malen von Wappen zum Einsatz, wobei sie in zwei Gruppen unterschieden werden. Gelb und weiß bilden die sogenannten Metalle und werden dementsprechend auch manchmal als gold (=gelb) und silber (=weiß) blasoniert. Die zweite Gruppe nennt man Tinkturen, sie beinhaltet alle anderen Farben, wobei rot, blau, grün, schwarz und violett am häufigsten, seltener auch braun, orange, türkis, altrosa oder grau. 
Eine Grundregel beim Gestalten von Wappen ist die, dass Metalle nicht an Metalle grenzen dürfen und Tinkturen nicht an Tinkturen. In der Praxis wird diese Regel zwar immer wieder gebrochen (vor allem bei kleinen Details wie Krallen und Zungen von Tieren), im Großen und Ganzen ist es aber üblich, sich daran zu halten. 
Neben Metallen und Tinkturen kommt selten noch sogenanntes Pelzwerk zum Einsatz. Das sind regelmäßige Muster, die vor allem zur Auflockerung großer Flächen eingesetzt wird. Die vier verschiedenen Pelzwerke sind Kürsch, Feh (Eichhörnchen), Hermelin und Feder. 

Großes und kleines Wappen

grosses_und_kleines_wappen.jpg
Kleines und großes Wappen der kaiserlichen Familie von Altzollern

Wappen kamen ursprünglich vor allem auf Schilden zum Einsatz, deshalb werden sie bis heute vor allem in Form eines Dreiecksschilds (=„Wappenschild“) dargestellt. Diese Form der Darstellung kommt bei weitem am häufigsten vor und wird als „kleines Wappen“ bezeichnet. 
Soll das Wappen hingegen besonders auffällig und repräsentativ wirken, wird hingegen das „große Wappen“ als Form der Darstellung gewählt. Ein solches beinhaltet neben dem Wappenschild, der auch hier als zentrales Element das eigentliche Wappen trägt und im Rahmen des großen Wappens manchmal nach rechts (blasoniert gesprochen) geneigt gezeichnet wird, stets einen stilisierten Helm (meist ein Topfhelm) mit Helmdecke und wallenden Bändern in den Farben des Wappens und häufig einer Helmzier, die meist in Form des zentralen Motivs des Wappens gestaltet ist. Manchmal wird das große Wappen noch um sogenannte Schildhalter (heraldische Figuren, die rechts und links des Schilds stehen und dieses halten) oder einen Wahlspruch ergänzt. 

Wappen von Adligen

Familienwappen

familienwappen.jpg
Beispiele verschiedener Familienwappen, links das Haus Donnersbachwald, „schwarzes, rechtssteigendes Pferd auf gelbem Grund“; mittig das Haus Hellersbeck, „drei schwarze Adler im Dreieck angeordnet auf weißem Grund“, rechts das Haus Rettelsbach, Kurfürsten von Hochfleuen, „geteilter Schild, rechts zwei gelbe Streifen auf schwarz, links zwei gelbe Lilien übereinander auf rotem Grund“
Die wichtigste und häufigste Art des Wappens stellt das Familienwappen von adeligen Familien dar, welches immer die Form eines Dreiecks(Wappen-)schildes trägt. Das Recht ein Wappen zu wählen und zu tragen, erhält ein Haus mit der Adelung. Wie aufwändig ein Wappen ist, lässt zwar nicht zwangsläufig auf den Stand des Trägers schließen, jedoch lässt sich doch erkennen, dass beim Hochadel häufiger geteilte und gevierte Wappen mit aufwändigeren Symbolen und Figuren zu finden sind, während unebedeutendere Familien meist einfache Symbole auf einer einfärbigen Fläche oder einfache geometrische Wappen (Schrägbalken, Schragen, …) tragen. 
Das eigene Familienwappen schmückt als Banner und Fahnen meist Hallen und Burgen der Familien und gilt generell als deren Erkennungssymbol. Der männliche Adelige trägt es als Ritter klassischerweise auf dem Schild und auf dem Wappenrock, oft auch auf anderen Teilen (oft Schulterschilde oder Helme) aufgemalt. Am zivilen Gewand muss das Familienwappen nicht getragen werden, wobei dies von Haus zu Haus anders gehandhabt wird. Während viele Familien ihr Wappen nicht am Gewand tragen, schmücken andere sich häufig damit oder wählen sogar die Farben ihrer Kleidung nach den Farben des eigenen Wappens. Eine Ausnahme bilden besonders hohe Feste (bspw. Hochzeiten oder Inthronisierungen), bei denen es als schicklich gilt, wenn die direkt betroffenen Teilnehmer (Familie des Ehepaars oder enge Vertraute des Inthronisierten) ihre Wappen am Gewand tragen. 

Zwangswappen

zwangswappen.jpg
Zwangswappen eines Adeligen aus Hochfleuen, hier beispielhafte Darstellung im Geviert. Rechts oben das Wappen der kurfürstlichen Familie, rechts unten die Landesfarben, links oben das Wappen der kaiserlichen Familie und rechts unten das Lindenwappen
Die „zwängliche Wappenschau“ ist eine lindische Eigenart, auf die überall viel Wert gelegt wird. Um Verbundenheit und Loyalität zum jeweiligen Fürsten, sowie zu Kaiser und Reich zu demonstrieren, müssen alle lindischen Adeligen stets ihre sogenannten Zwangswappen tragen. Dabei handelt es sich um das Familienwappen des jeweiligen Landesfürsten und die zugehörigen Landesfarben, sowie das Wappen der Kaiserfamilie und den Lindenbaum als Symbol für das Reich an sich. Diese Wappen werden auf die verschiedenste Art und Weise getragen, einzeln, paarweise oder im Geviert, dabei gilt es als modisch und schick, auf Stoff gestickt oder auf Schmuck gemalt, wobei es als schick und modern gilt, ungewöhnliche Wege dafür zu finden. 
Eine besondere Ausnahme beim Tragen von Zwangswappen bilden die Familien von Landesfürsten selbst, die nur das Kaiserwappen und den Lindenbaum tragen müssen, sowie die Kaiserfamilie, die gänzlich von der zwänglichen Wappenschau befreit ist. 

Ein paar mögliche Beispiele, die Zwangswappen zu tragen.

Knappenwappen

knappenwappen.jpg
Beispiel für die Zusammensetzung eines Knappenwappens, links das Wappen der Familie des Knappens, mittig das Wappen des Ritters, links dann das Knappenwappen
Während der Ausbildung zum Ritter eines jungen Adeligen, also während seiner Knappenzeit, muss dieser ein besonderes Wappen tragen. Um die Zugehörigkeit zu und Unterwürfigkeit gegenüber dem Ritter, der einen ausbildet, zum Ausdruck zu bringen, enthält das sogenannte Knappen Wappen, sowohl das Familienwappen des Knappen, als auch das des Ritters.
Ersteres wird auf einem in der Mitte gespaltenen Schild auf der rechten Seite geführt, allerdings auf den Kopf gestellt. Zweiteres steht links im Schild. Das Knappenwappen wird statt dem eigenen Familienwappen auf Wappenrock und Schild getragen. Ob der Knappe es auch auf dem zivilen Gewand tragen muss, entscheidet der jeweilige Ritter. 

Bastardwappen

bastardbalken_2.jpg
Wappen einer adligen Familie, sowie zwei beispielhafter Möglichkeiten, es mit Bastardbalken darzustellen

Ein unehelicher Sohn eines Adeligen hat kein Anrecht darauf, das Wappen seines Vaters zu führen. Der jeweilige Landesfürst hat jedoch die Möglichkeit, einem Bastard das Recht, ein Wappen zu führen, zu verleihen. Um aber trotzdem nach außen zu zeigen, dass der Bastard keinen Anspruch auf das Erbe und die Titel der Familie hat, wird das Wappen dann mit einem sogenannten Bastardbalken (auch Bastardfaden) gekennzeichnet, einem meist relativ dünnen Schräglinksbalken (ein Balken von heraldisch links oben nach heraldisch rechts unten) der entweder quer über das ganze Wappen, oder auch kürzer, dann zentral in der Mitte des Wappens, verläuft.  Ein Wappen ohne Bastardbalken zu tragen, ist für einen unehelichen Sohn nur dann möglich, wenn er zu einem ehelichen Sohn erklärt wird, allerdings obliegt das Recht, das zu tun, nur dem Kaiser selbst. 

Wappen von geistlichen Institutionen

taranshammer_3.jpg
Beispielhafte Darstellung eines Taranshammers
Neben adeligen Familien tragen auch kirchliche Institutionen Wappen. Dabei sind der Taransberg als Symbol des lindischen Taransglaubens und der Hammer als Tarans Symbol im Sechs-Götter-Glauben die beiden am häufigsten verwendeten Figuren. 

Erzbischof von Niederhut

taransberg_heraldik.jpg
Beispielhafte Darstellung des erzbischöflichen Wappens
Der Erzbischof von Niederhut als oberster Vertreter der Kirche im Reich trägt als Symbol den weißen Taransberg auf roten Grund. Immer dann, wenn aus irgendeinem Grund ein Wappen die Kirche als ganzes symbolisieren soll, wird dieses Wappen gewählt. 

Klöster, Bistümer

klosterwappen.jpg
Beispiel für ein Klosterwappen
Klöster und Bistümer tragen eigene Wappen, wobei diese den selben Regeln und Bräuchen unterliegen, wie die Wappen adliger Familien. Zusätzlich muss jedes Wappen eines Klosters oder Bistums den Taransberg in irgendeiner Form enthalten. Die Vorsteher der jeweiligen Institution, also die Träger der jeweiligen, kirchlichen Würden (Bischöfe, Äbte, Pröpste, …), tragen dieses Wappen auf ihren Gewändern. Inwiefern sonstige geistliche oder weltliche Mitglieder des Stifts oder Klosters das Wappen tragen, hängt vom jeweiligen Brauch ab und unterscheidet sich von Fall zu Fall. Wenn dem Bistum ein Bischof vorsteht, wird das Wappen meist unter einem Bischofshut dargestellt. Weltliche Lehnsmänner von geistlichen Bistümern tragen übliche Zwangswappen. Da es im Reich keine geistlichen Landesfürstentümer gibt, sind diese von Wappen geistlicher Institutionen nicht betroffen. 

Geistliche Ritterorden


Wappen der „Rtter vom heiligen Hagenhardt“
Geistliche Ritterorden führen eigene Wappen, die in ihrer Form denen von Klöstern, Stiften und Bistümern gleichen, also genauso wie diese den Taransberg in irgendeiner Form enthalten müssen. Ein Mitglied eines geistlichen Ritterordens (sowohl bei kämpfenden, als auch bei nicht kämpfenden) verliert sein eigenes Familienwappen und trägt fortan das Wappen des Ordens, sowohl am Wappenrock, als auch am zivilen Gewand. Kirchliche Orden gelten im Reich als reichsunmittelbar und unterstehen somit keinem Fürsten, Ordensritter tragen als Zwangswappen also nur das Kaiserwappen und den Lindenbaum.

Sonstige Wappen

Neben Adeligen und kirchlichen Würdenträgern ist es grundsätzlich niemandem gestattet, Wappen zu tragen. Dabei sind noch folgende Ausnahmen zu beachten.

Stadtwappen

staedte.jpg
Zwei Beispiele für Stadtwappen, links die freie Reichsstadt Arnde, „zwei schräglinke weiße Balken auf grünem Grund“; rechts die hochfleuische Stadt Welder, „Roter Turm auf weißem Grund über blauer Welle“
Städte sind berechtigt, eigene Wappen zu führen, dabei sind diese stets zweigeteilt. Während auf der heraldisch linken Seite das eigentliche Stadtwappen zu finden ist, wird auf der rechten Seite entweder das Graue Tor auf gelbem Grund geführt, wenn es sich um eine freie Reichsstadt handelt, oder die jeweiligen Landesfarben, wenn die Stadt einem Landesfürsten untersteht. Zusätzlich beinhaltet die rechte Seite stets die beiden Reichsinsignien. 

Gilden- und Zunftswappen

zunftwappen.jpg
Beispiele für Zunftwappen, hier die Alchemisten, Lederer, Müller, Pfeifenmacher, Tischler und Sarwürker in Burgten
Gilden, Zünfte und ähnliche, bürgerliche Institutionen (Universitäten, Genossenschaften,…) dürfen ein Wappen führen, dieses unterliegt aber strengen Regeln. Einerseits müssen als verwendete Symbole solche verwendet werden, die auf das Handwerk der Zunft/Gilde schließen lassen, andererseits dürfen dabei nur ein Metall und eine Tinktur verwendet werden. 

Knechtswappen


Drei Beispiele von Familienwappen adeliger Häuser und ein paar mögliche Knechtswappen
Grundsätzlich ist es ein Verbrechen, ein Wappen zu tragen, das zu tragen man nicht berechtigt ist, das gilt vor allem für Gemeine, die sich mit den Wappen des Adels schmücken. Eine Ausnahme bilde die sogenannten Knechtswappen. Manche Adelige legen darauf wert, dass ihre Knechte, Mägde, Wachen, Dienstboten, etc. als die ihren klar erkennbar sind und erlauben diesen daher, ihr Wappen zu tragen. Damit dabei trotzdem eindeutig zu erkennen ist, dass es sich nicht um Adelige handelt, wird das Wappen dann mit einem sogenannten Knechtspfahl versehen, einer senkrechten, breiten schwarzen Linie, die in der Mitte quer durch das Wappen geht, oder aber jedes Symbol am Wappen einzeln durchstreicht. Ob das Gesinde eines Haushalts Knechtswappen trägt oder nicht, hängt von der Vorliebe der jeweiligen Familie ab.

lindland/kultur/heraldik.txt · Zuletzt geändert: 2020/08/29 17:55 von 127.0.0.1

Donate Powered by PHP Valid HTML5 Valid CSS Driven by DokuWiki