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Inhaltsverzeichnis
Lindische Heraldik
Farben und Symbole spielen in Tarans Reich Lindischen Bodens eine wichtige Rolle zur Verdeutlichung von Zugehörigkeit, Herkunft, Stand und Abstammung. Die meisten Adligen Lindlands sind stolz auf ihre Wappen und tragen diese oft öffentlich zur Schau, aber auch andere Institutionen, Gilden, Klöster oder Orden führen jeweilige Symbole.
Über die Frage, wie und wo Wappen am Gewand getragen werden, sei auf den letzten Abschnitt im Artikel Kleidung und Ausstattung in Tarans Reich Lindischen Bodens verwiesen.
Wichtige Symbole
Die Reichsinsignien
Die Hunnbaldskrone
Klassische Darstellung der Hunnbaldskrone |
Der Taransberg
Drei verschiedene Darstellungen von Taransbergen, eine schlichte neben zwei verzierten |
Der Taransberg, die „junge Insigne“, ist ein gleichschenkeliges, sich nach oben hin verjüngendes Trapez ohne Grundlinie. Es stellt das Bergmassiv von Kereth Hall dar, dessen Spitze Taran mit seinem Hammer eingestampft hat. Er steht für Taran als Schutzherren und geistlichen Vater des Reiches. Als junge Insigne wird er deshalb bezeichnet, weil sie erst seit 0 Kereth Hall in Gebrauch ist, währenddessen die Krone vom Gründungszeitpunkt des Reiches an verwendet wurde. Wenn sie alleine steht, dient sie auch als Symbol der Lindischen Taranskirche. Die Reichsinsignien sind die am weitest verbreiteten Symbole in der lindischen Heraldik und symbolisieren in ihrer Einheit das Reich in seiner Gesamtheit. Der Taransberg wird manchmal nur aus einfachen Linien dargestellt, oft aber auch auf verschiedenste Art und Weise verziert.
Das Lindenwappen
Lindenwappen, einmal dargestellt mit Storch und einmal ohne |
Landesfarben
Die Landesfarben werden meist als senkrechtes Rechteck oder als zweispitziger Wimpel dargestellt. Im Gegensatz zur Formen- und Symbolvielfalt, die sonst in der lindischen Heraldik zu finden ist, sind die Landesfarben stets nach dem selben, schlichten Schema zusammengesetzt. Eine, zwei (dann in zwei senkrechte Hälften geteilt) oder selten auch drei (dann in rechts oben, links oben und mittig unten aufgeteilt) Farben, dazu optional noch eine Borte. Rechts und links unten sind dann noch die beiden Reichsinsignien angebracht, die das Wappen als Landesfarben kennzeichnet.
Heraldische Regeln
Die Heraldik hat im Laufe der Zeit viele Richtlinien und Regeln hervorgebracht, wovon die wichtigsten hier kurz umrissen werden sollen.
Blasonierung
Wappen werden nicht anhand ihrer tatsächlichen Optik, sondern anhand einer genormten Beschreibung, der sogenannten Blasonierung definiert. Im Rahmen dieser Beschreibung obliegt es dann dem jeweiligen Künstler, das Wappen zu malen und auszugestalten. Ist ein Wappen beispielsweise wie folgt blasoniert „Gelber Turm auf schwarzem Grund“, so obliegt es dem jeweiligen Künstler, beim Malen festzulegen, wie viele Zinnen der Turm hat oder wie hell oder dunkel die gelbe Farbe ist. So mögen sich unterschiedliche Ausführungen in solchen Details etwas unterscheiden, deswegen bleiben sie trotzdem das gleiche Wappen.
Ein besonderer Aspekt der Blasonierung ist der, dass die Beschreibung des Wappen immer aus Sicht des Trägers stattfindet, also spiegelverkehrt für jemanden, der von vorne auf das Wappen blickt. Siehe dazu die angeführten Beispielwappen.
Metalle, Tinkturen und Pelzwerk
Beispiele für heraldisches Pelzwerk |
Grundsätzlich kommen die verschiedensten Farben beim Malen von Wappen zum Einsatz, wobei sie in zwei Gruppen unterschieden werden. Gelb und weiß bilden die sogenannten Metalle und werden dementsprechend auch manchmal als gold (=gelb) und silber (=weiß) blasoniert. Die zweite Gruppe nennt man Tinkturen, sie beinhaltet alle anderen Farben, wobei rot, blau, grün, schwarz und violett am häufigsten, seltener auch braun, orange, türkis, altrosa oder grau.
Eine Grundregel beim Gestalten von Wappen ist die, dass Metalle nicht an Metalle grenzen dürfen und Tinkturen nicht an Tinkturen. In der Praxis wird diese Regel zwar immer wieder gebrochen (vor allem bei kleinen Details wie Krallen und Zungen von Tieren), im Großen und Ganzen ist es aber üblich, sich daran zu halten.
Neben Metallen und Tinkturen kommt selten noch sogenanntes Pelzwerk zum Einsatz. Das sind regelmäßige Muster, die vor allem zur Auflockerung großer Flächen eingesetzt wird. Die vier verschiedenen Pelzwerke sind Kürsch, Feh (Eichhörnchen), Hermelin und Feder.
Großes und kleines Wappen
Kleines und großes Wappen der kaiserlichen Familie von Altzollern |
Wappen kamen ursprünglich vor allem auf Schilden zum Einsatz, deshalb werden sie bis heute vor allem in Form eines Dreiecksschilds (=„Wappenschild“) dargestellt. Diese Form der Darstellung kommt bei weitem am häufigsten vor und wird als „kleines Wappen“ bezeichnet.
Soll das Wappen hingegen besonders auffällig und repräsentativ wirken, wird hingegen das „große Wappen“ als Form der Darstellung gewählt. Ein solches beinhaltet neben dem Wappenschild, der auch hier als zentrales Element das eigentliche Wappen trägt und im Rahmen des großen Wappens manchmal nach rechts (blasoniert gesprochen) geneigt gezeichnet wird, stets einen stilisierten Helm (meist ein Topfhelm) mit Helmdecke und wallenden Bändern in den Farben des Wappens und häufig einer Helmzier, die meist in Form des zentralen Motivs des Wappens gestaltet ist. Manchmal wird das große Wappen noch um sogenannte Schildhalter (heraldische Figuren, die rechts und links des Schilds stehen und dieses halten) oder einen Wahlspruch ergänzt.
Wappen von Adligen
Familienwappen
Das eigene Familienwappen schmückt als Banner und Fahnen meist Hallen und Burgen der Familien und gilt generell als deren Erkennungssymbol. Der männliche Adelige trägt es als Ritter klassischerweise auf dem Schild und auf dem Wappenrock, oft auch auf anderen Teilen (oft Schulterschilde oder Helme) aufgemalt. Am zivilen Gewand muss das Familienwappen nicht getragen werden, wobei dies von Haus zu Haus anders gehandhabt wird. Während viele Familien ihr Wappen nicht am Gewand tragen, schmücken andere sich häufig damit oder wählen sogar die Farben ihrer Kleidung nach den Farben des eigenen Wappens. Eine Ausnahme bilden besonders hohe Feste (bspw. Hochzeiten oder Inthronisierungen), bei denen es als schicklich gilt, wenn die direkt betroffenen Teilnehmer (Familie des Ehepaars oder enge Vertraute des Inthronisierten) ihre Wappen am Gewand tragen.
Zwangswappen
Eine besondere Ausnahme beim Tragen von Zwangswappen bilden die Familien von Landesfürsten selbst, die nur das Kaiserwappen und den Lindenbaum tragen müssen, sowie die Kaiserfamilie, die gänzlich von der zwänglichen Wappenschau befreit ist.
Ein paar mögliche Beispiele, die Zwangswappen zu tragen. |
Knappenwappen
Beispiel für die Zusammensetzung eines Knappenwappens, links das Wappen der Familie des Knappens, mittig das Wappen des Ritters, links dann das Knappenwappen |
Ersteres wird auf einem in der Mitte gespaltenen Schild auf der rechten Seite geführt, allerdings auf den Kopf gestellt. Zweiteres steht links im Schild. Das Knappenwappen wird statt dem eigenen Familienwappen auf Wappenrock und Schild getragen. Ob der Knappe es auch auf dem zivilen Gewand tragen muss, entscheidet der jeweilige Ritter.
Bastardwappen
Wappen einer adligen Familie, sowie zwei beispielhafter Möglichkeiten, es mit Bastardbalken darzustellen |
Ein unehelicher Sohn eines Adeligen hat kein Anrecht darauf, das Wappen seines Vaters zu führen. Der jeweilige Landesfürst hat jedoch die Möglichkeit, einem Bastard das Recht, ein Wappen zu führen, zu verleihen. Um aber trotzdem nach außen zu zeigen, dass der Bastard keinen Anspruch auf das Erbe und die Titel der Familie hat, wird das Wappen dann mit einem sogenannten Bastardbalken (auch Bastardfaden) gekennzeichnet, einem meist relativ dünnen Schräglinksbalken (ein Balken von heraldisch links oben nach heraldisch rechts unten) der entweder quer über das ganze Wappen, oder auch kürzer, dann zentral in der Mitte des Wappens, verläuft. Ein Wappen ohne Bastardbalken zu tragen, ist für einen unehelichen Sohn nur dann möglich, wenn er zu einem ehelichen Sohn erklärt wird, allerdings obliegt das Recht, das zu tun, nur dem Kaiser selbst.
Wappen von geistlichen Institutionen
Beispielhafte Darstellung eines Taranshammers |
Erzbischof von Niederhut
Beispielhafte Darstellung des erzbischöflichen Wappens |
Klöster, Bistümer
Beispiel für ein Klosterwappen |
Geistliche Ritterorden
Wappen der „Rtter vom heiligen Hagenhardt“ |
Sonstige Wappen
Neben Adeligen und kirchlichen Würdenträgern ist es grundsätzlich niemandem gestattet, Wappen zu tragen. Dabei sind noch folgende Ausnahmen zu beachten.
Stadtwappen
Gilden- und Zunftswappen
Beispiele für Zunftwappen, hier die Alchemisten, Lederer, Müller, Pfeifenmacher, Tischler und Sarwürker in Burgten |
Knechtswappen
Drei Beispiele von Familienwappen adeliger Häuser und ein paar mögliche Knechtswappen |