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lindland:politik:heereswesen

Das lindische Heereswesen
Das Volk der Linden war immer schon ein sehr kriegerisches, so verwundert es nicht, dass die heutigen politischen und gesellschaftlichen Würden des Adels kriegerischen Ursprungs sind. Im Großteil des Reiches herrscht allein das feudale Ritterwesen vor, nur im Norden gibt es zusätzlich die sogenannten Landeswehren.

Das feudale Ritterheer

Im ganzen Reich sind die Ritter die Hauptstütze der Armeen. Die berittenen Krieger werden ihr Leben lang für den Kampf ausgebildet und beziehen ihre Führungsposition vor dem Volk aus ihrer Wehrhaftigkeit. Wird also nun Heerschau gehalten, so ruft ein Lehnsherr alle seine Lehnsmänner zur Heerfahrt auf. Die Ritter haben sich und ihre Lanzen (ihre Knappen und die Knechte, die sie mit in den Krieg führen) selbst zu bewaffnen und sich am Ort der Heerschau (meist der Hof des Lehnsherren) einzufinden. Wie viele Knechte ein Ritter mit in die Schlacht führt, obliegt seiner Entscheidung. Dabei halten sich einerseits die Aussicht auf höhere Sieges- und Überlebenschancen und auf Ruhm und das Wohlwollen des Lehnsherren mit der Tatsache, dass jeder Kämpfer daheim auf den Feldern fehlt, die Waagschale. Üblicherweise werden zwischen 5% (z.B. kleine Fehde) und 40% (großer Krieg) aller waffenfähigen Bauern eingezogen, in seltenen Ausnahmefällen auch mehr.   Bei kleinen Heerschauen besteht selten eine strengere militärische Struktur, der Lehnsherr, der die Heerschau abhält, gibt die Befehle und die Ritter befolgen sie. Bei größeren Heerschauen wie die von ganzen Landesfürstentümern bennent der Fürst oft einen Marschall oder Rittmeister, der das Heer dann anführt. Die militärische Struktur ergibt sich dann meist aus den bestehenden Lehnsverhältnissen, so befehligt ein Graf im Heer eines Herzogs meist einfach die Barone und Junker, die er mit Land belehnt. Manche hohen Adligen haben feste Marschälle, die sie dann oft mit viel Land belehnen und die im Kriegsfall ihre Heere anführen.

Die köhlerschen Landeswehren

Eine Besonderheit in den ehemaligen köhlerschen Fürstentümern und in Lichtholz sind die die sogenannten Landeswehren. Das sind stehende knechtische Truppen, die nicht ihren eigenen Herren, sondern dem Fürstentum direkt unterstehen. Die Kontingentsgröße der Landeswehr legt der Landesfürst fest und bis diese erreicht ist, steht es jedem Knecht des Fürstentums frei, Mitglied zu werden. Dies führt oft zu Schwierigkeiten, da jeder Mann, der zu Landeswehr geht, natürlich auf den heimatlichen Feldern des Herren sowie im Kriegsfall in dessen Lanze dauerhaft fehlt, was wiederum oft dazu führt, dass Ritter sich sträuben, ihre Knechte an die Landeswehr zu verlieren. Es ihnen zu verbieten ist zwar untersagt, man hat aber schon gehört, dass im Falle eines Weggangs der Familie mit Strafe gedroht wurde. Die Landeswehren sind abseits von persönlichen Wachen die einzigen stehenden Heere im ganzen Reich. Angeführt werden sie von einem Feldmarschall. Zwar tut dieser das nominell im Namen des Landesfürsten, vor allem in Westköhlern, Nordelm-Köhlern und Hochfleuen aber ist das Amt des Feldmarschalls gewohnheitsmäßig erblich und mit ihm ein nicht unerheblicher, politischer Machtfaktor verbunden. Wenn das Verhältnis zwischen Landesfürst und Feldmarschall ein gutes ist, wird dieser im Falle einer Heerschau auch oft als Marschall des Ritterheeres eingesetzt. Die Landeswehren werden öfter für größere polizeiliche Aktionen (Kampf gegen Räuberbanden, Raubritter, Flusspiraten, Schmuggler, …) eingesetzt, mit denen in anderen Fürstentümern meist lokale Barone oder Freiherren beauftragt werden würden. Theoretisch ist es auch Rittern erlaubt, in der Landeswehr zu dienen, dies gilt aber als unschicklich, so sind der Feldmarschall und dessen direkten Untergebenen meist die einzigen Adeligen in der Landeswehr. Im Krieg kann die Kontingentszahl der Landeswehr sehr schnell angehoben werden, was dann oft zu Zwangsrekrutierungen unter Stadtbewohnern führt, da diese in einem solchen Fall meist nicht an einen Herrn gebunden sind, von dem sie zum Krieg verpflichtet werden könnten. In größeren Konflikten kommt die Landeswehr manchmal schon zum Einsatz, während das Ritterheer erst ausgehoben wird. Als Beispiel kann der [[Kurfürstentum Lichtholz|Lichtholzer] Krieg von 190/190 nKH genannt werden, in dem sich zuerst nur die Landeswehren beider Fürstentümer bekämpften. Dies ist aber nicht immer der Fall, so griff der Feldmarschall von Hochfleuen, Lüdiger von Knötewitz, im Jahr 210 nKH Lichtholz erst an, als auch das Heer der hochfleuer Ritter gerüstet und bereit war.

Heere von Kaiser und Reichstag

Wenn es zu einem Krieg kommt, den nicht lindische Adlige untereinander oder gegen ein anderes Reich führen, sondern das gesamte Reich davon betroffen ist, oder aber wenn innerhalb des Reiches ein Adliger von der Mehrheit der Landesfürstenversammlung (dem Reichstag) zum Interventionsobjekt erklärt wird, kann es sein, dass Heere unter dem Lindenwappen gesammelt werden. Im Falle, dass der Reichstag für eine Intervention oder einen außerlindischen Krieg ein Heer aufstellt, stellen dieses mehrere Fürstentümer einzeln, unter der Führung von einem von ihnen (meist dem mächtigsten oder dem politisch in der Sache federführenden). Wenn der Kaiser Krieg führt, kann er theoretisch alle Landesfürsten und ihre Lehnsketten weiterführend alle Adligen des Reichs zur Heerfahrt rufen. Diese zu missachten gilt nur dann nicht als unehrenhaft (und zusätzlich als schlimmer machtpolitischer Verrat), wenn der Reichstag entscheidet, dass der Krieg des Kaisers dem Reich schadet, was allerdings noch nie vorgekommen ist, noch nie hat ein Kaiser gegen den so einheitlichen Willen des Reichstages zur Heerfahrt gerufen. Bei einem Heer des gesamten Reiches unter der Führung des Kaisers übernehmen traditionell die Herzoge und Kurfürsten des Reiches Führungspositionen, wobei traditionell vor allem der Kurfürst von Westköhlern, der Kurfürst von Nieszen und der Herzog von Malharzigen (ein Lehnsmann des Kurfürsten von Eulstaedt) Schlüsselrollen einnehmen.

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