Nur der
Kronrat, der sich aus den Oberhäuptern der acht größten und mächtigsten
Adelshäusern, den Kronvasallen zusammensetzt, kann Änderungen der
Reichsordnung (=Reformen) beschließen, und durchsetzen. Sollte ein
Kaiser keinen legitimen Nachfolger haben (Thronvakanz), wählt der
Kronrat innerhalb seiner Reihen einen neuen Herrscher.